Nochmaliger Hinweis zur Aufstallungspflicht

Es wird noch einmal auf die allgemeine Stallpflicht im Landkreis Straubing-Bogen hingewiesen, die nach dem Auftreten der Geflügelpest am 25.02.2021 angeordnet wurde. Diese gilt für alle privaten und gewerblichen Tierhalter mit Geflügel im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 der Geflügelpest-Verordnung (hierunter fallen: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen und gehalten werden).

Die ausführlichen Regelungen sind unter der folgenden Allgemeinverfügung nachzulesen:

https://www.landkreis-straubing-bogen.de/media/9962/c-users-welckt-desktop-gefluegelpest-allgemeinverfuegung-25022021-veroeffentlichung.pdf