Die „Lokale Koordinierungsgruppe Schulausfall“ entscheidet, ob die Witterungsbedingungen einen Unterrichtsausfall nötig machen

10. Januar 2019 : Wer entscheidet wann und nach welchen Kriterien über die Absage von Schulunterricht?
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Ungünstige Witterungsbedingungen, insbesondere winterliche Straßenverhältnisse und Sturmtiefs, können es im Einzelfall kurzfristig notwendig machen, zum Schutz der Schülerinnen und Schüler den Schulunterricht ausfallen zu lassen.

Im Landkreis Straubing-Bogen war es am Donnerstag soweit, als in der Grundschule Sankt Englmar-Perasdorf und der Grund- und Mittelschule Rattenberg der Unterricht abgesagt werden musste. Doch wie kommen solche Entscheidungen zustande und wer trifft sie?

Die Entscheidung über einen großflächigen oder regional begrenzten Unterrichtsausfall trifft eine so genannte "Lokale Koordinierungsgruppe Schulausfall". In dieser Koordinierungsgruppe sind Vertreter der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Straubing eingebunden sowie das Sachgebiet Öffentliche Ordnung/Sicherheit des Landratsamtes. Die Lokale Koordinierungsgruppe Schulausfall entscheidet, ob die Witterungsbedingungen einen geordneten Unterrichtsbetrieb nicht mehr zulassen und der Unterricht ausfällt. Die Entscheidung ist verbindlich.

Die Koordinierungsstelle informiert alle betroffenen Schulen, die Ministerialbeauftragten der weiterführenden Schulen, sowie über eine Online-Datenbank die Rundfunkanstalten, das Staatsministerium für Unterricht und Kultus und die Regierung von Niederbayern. Eltern können sich darüber hinaus auch auf den Webseiten ihrer Schulen sowie auf der Webseite des Landratsamtes (www.landkreis-straubing-bogen.de) und auf den Social Media-Kanälen des Landratsamtes (Twitter: @Kreis_SR_BOG; Facebook: @landkreisstraubingbogen) informieren. Eltern werden gebeten, bei entsprechenden Witterungsbedingungen auch die Radiomeldungen zu verfolgen (Radio AWN, Antenne Bayern, Bayerischer Rundfunk). Auf ihren Internetseiten stellen die Radiosender regelmäßig auch Informationen zu Unterrichtsausfällen ein.

Entscheidungen über witterungsbedingten Unterrichtsausfall müssen unter Einbeziehung der oben genannten Personengruppen häufig und meist kurzfristig und zügig getroffen werden. Um zu gewährleisten, dass sich die Busunternehmen, die Eltern und die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig auf den Unterrichtsausfall einstellen können, wird die Entscheidung in der Regel bis gegen 5.00 Uhr des jeweiligen Tages getroffen. Im Winterhalbjahr stehen der Lokalen Koordinierungsgruppe dazu Informationen über den Straßenzustand durch die Straßenmeister ab 3.15 Uhr zur Verfügung. Wenn diese befürchten, dass ein sicherer Schülertransport nicht gewährleistet werden kann, kontaktieren sie ein Mitglied der Koordinierungsgruppe.

Für Schülerinnen und Schüler, welche die Mitteilung nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die dennoch im Schulgebäude eintreffen, ist eine angemessene Beaufsichtigung gewährleistet.