Neue bayernweite Regelungen für Quarantäne

26. Februar 2021 : Keine Verkürzung mehr möglich bei KP1 und bei Schülern und zur Quarantäneentlassung bei KP1 ist negatives Testergebnis nötig

Mit Bayerischem Ministerialblatt vom 25. Februar wurde die bayernweite Allgemeinverfügung Isolation zur Quarantäne neu gefasst.

Bemerkenswert sind zwei Änderungen bei Kontaktpersonen 1 gegenüber der Fassung vom 2. Dezember:

Es gibt keine kohortenisolierten Schüler mehr. Es wird die individuelle Situation und die konkrete Situation an der Schule beachtet. Dieses Vorgehen gab es beim Gesundheitsamt Straubing-Bogen bereits bis zum 2. Dezember. Eine Verkürzung der Quarantänedauer durch Test nach fünf Tagen bei der Gruppe der Schüler ist nicht mehr möglich.

Bei KP1 gilt nun allgemein: Es endet die Quarantäne „wenn der enge Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall mindestens 14 Tage zurückliegt, während der Isolation keine für COVID-19 typischen Krankheitszeichen aufgetreten sind und eine frühestens 14 Tage nach dem letzten engen Kontakt durchgeführte Testung (PCR-Test oder Antigentest, durchgeführt durch medizinische Fachkräfte oder vergleichbare, hierfür geschulte Personen) ein negatives Ergebnis zeigt, mit dem Vorliegen des negativen Testergebnisses.“ Das heißt, dass eine Verkürzung der Quarantäne nicht mehr möglich ist und zum Beenden nun bei allen KP1 ein negativer Test erforderlich ist. Dieses Ergebnis muss der betreffenden Person vorliegen und ist dem Gesundheitsamt vorzulegen.

Die Regelungen gelten auch rückwirkend für den aktuell sich in Quarantäne betreffenden Personenkreis. Am Wochenende müssen deshalb nun rund 300 Kontaktpersonen in Stadt und Landkreis von Mitarbeiter/innen des Gesundheitsamtes telefonisch über ihre verlängerte Quarantäne informiert werden.

Für positiv getestete Personen bleiben die Regelungen grundsätzlich gleich (zehntägige Quarantäne, dann Attest Symptomfreiheit erforderlich, Negativtest nur bei schwerem Krankheitsverlauf und Ausnahmen medizinisches Personal). Anders sieht es aber bei positiven Tests mit einer Mutation aus. In diesen Fällen ist zur Beendigung der Isolation eine frühestens an Tag 14 durchgeführte Testung (PCR-Test oder Antigentest, durchgeführt durch eine medizinische Fachkraft oder eine vergleichbare, hierfür geschulte Person) erforderlich, der ein negatives Ergebnis aufweist.