Schonzeitaufhebung für Schwarzwild

15. März 2018 : Der im Bundesjagdgesetz verankerte Elterntierschutz gilt aber weiterhin

Das Landratsamt Straubing-Bogen informiert darüber, dass ab 14. März 2018 eine ganzjährige Jagdzeit für Schwarzwild gilt.

Angesichts der Risikolage durch die Afrikanische Schweinepest wurde durch eine Änderung der Verordnung über die Jagdzeiten die bisher geltende Schonzeit für Keiler und Bachen aufgehoben. Frischlinge und Überläufer durften bereits bisher das ganze Jahr über bejagt werden.

Unabhängig von den festgesetzten Jagdzeiten gilt aber weiterhin der im Bundesjagdgesetz verankerte Elterntierschutz. Dies bedeutet, dass Bachen, die für die Aufzucht der Jungtiere benötigt werden, während dieser Phase trotz der Aufhebung der Schonzeit nicht bejagt werden dürfen.