Form der Kinderbetreuung mit Alleinstellungsmerkmal

05. März 2021 : Tagespflegepersonen im Landkreis werden gesucht
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Sie haben Freude an der Betreuung und Förderung von Kindern? Sie sind bereit familienähnliche Kindertagesbetreuung bei sich zu Hause anzubieten? Sie sind beruflich qualifiziert oder bereit an einer umfassenden Qualifizierungsmaßnahme teilzunehmen? Sie verfügen über entsprechende räumliche Voraussetzungen und ausreichend Platz? Sie sind bereit als selbstständig Tätige/r eng mit Eltern und dem Amt für Jugend und Familie zu kooperieren? Sie können sich vorstellen diese höchst persönlich zu erbringende anspruchsvolle und pädagogische Vertrauensdienstleistung zu erbringen?

Dann sind sie vielleicht genau der oder die Richtige, um den Kreis der aktuell 23 Tagespflegepersonen im Landkreis Straubing-Bogen zu vergrößern. Denn die Nachfrage nach Betreuungsplätzen in Tagespflege ist tendenziell steigend, weshalb der Landkreis ständig, wenn auch ortsabhängig, auf der Suche nach neuen Tagespflegepersonen ist. Seit 2006 gibt es Kindertagespflege als Form der Kinderbetreuung im Landkreis und trotz des stetigen Ausbaus von Betreuungsplätzen in Kinderkrippen und Kindertagesstätten ist und bleibt die Kindertagespflege ein wichtiger Baustein in der Kindertagesbetreuung gerade für einen ländlich strukturierten Landkreis wie Straubing-Bogen.

„Viele Leute wissen aber darüber gar nicht richtig Bescheid“, hat Rosemarie Höninger, Sachbearbeiterin Kindertagespflege am Landratsamt Straubing-Bogen erkannt. „Was ist Kindertagespflege eigentlich? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und wer kommt dafür in Frage? Aber all diese Dinge wollen wir aufklären“, so Höninger.

Kindertagespflege ist die zeitweilige familienähnliche Betreuung von Kindern bei einer Tagespflegeperson in deren Haushalt. Dabei handelt es sich um eine höchst persönlich von der Tagespflegeperson zu erbringende pädagogische Vertrauensdienstleistung.

Kindertagespflege ergänzt und unterstützt Eltern in der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern im Alter von 0 – 14 Jahren. Die Betreuungsform trägt dazu bei, dass Eltern Familie, Erwerbstätigkeit, Schule, Ausbildung usw. besser miteinander vereinbaren können. „Die gesellschaftlichen und beruflichen Anforderungen an Eltern steigen zunehmend. Die Arbeitszeiten z.B. im Schichtdienst, decken sich häufig nicht mit den Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen. Kindertagespflege trägt daher wesentlich dazu bei, dass die Betreuung von Kindern in sogenannten Randzeiten oder in den Ferien, also an Schließtagen der Einrichtungen, abgedeckt werden kann.

Kindertagespflege ist zudem eine echte Alternative zur Kinderkrippe für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren, da sie denselben Bildungs- und Erziehungsauftrag wie die Kindertageseinrichtungen hat und schließlich haben Eltern von Kinder unter drei Jahren die Möglichkeit zu wählen zwischen der Betreuung in einer Einrichtung oder eben in Kindertagespflege “, erklärt Rosemarie Höninger.

Zudem verfügt diese Form der Kinderbetreuung über einen Alleinstellungsauftrag, den keine institutionelle Einrichtung bieten kann. „Die einzigartigen Gegebenheiten und Möglichkeiten der Kindertagespflege sind die Familiennähe - bezüglich Lebenswelt und Zusammenarbeit mit den Eltern -  der Bezug zum lebenspraktischen Alltag und echten Gebrauchsgegenständen z.B. Küche, Haushalt, Garten…, eine kleine Kindergruppe mit einer festen Bezugsperson und große Flexibilität in der Betreuungsleistung“, so die Sachbearbeiterin des Landkreises.

Um diese Qualitätsversprechen einlösen zu können, müssen bestimmte Vorgaben erfüllt werden.

Denn Höninger macht klar: „Natürlich kann nicht jeder einfach so fremde Kinder in seinem Haushalt betreuen.“ Denn, wer im eigenen Haushalt mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate ein oder mehrere Kinder betreut, benötigt gem. § 43 SGB VIII eine Pflegeerlaubnis.

Tagespflegepersonen dürfen in der Regel 5 Kinder gleichzeitig betreuen und insgesamt 8 Buchungsverhältnisse anbieten. Außerdem müssen Interessenten/innen über vertiefte Kenntnisse der Kindertagespflege verfügen. Sofern keine pädagogische Ausbildung vorliegt, ist von angehenden Tagespflegepersonen im Landkreis Straubing-Bogen eine Qualifizierungsmaßnahme von insgesamt 160 Unterrichtseinheiten zu absolvieren. Sie müssen sich zudem nach Aufnahme ihrer Tätigkeit regelmäßig fortbilden.

Finanziell ist Kindertagespflege, je nachdem, wie viele Plätze und welche Buchungszeiten eine Tagespflegeperson zur Verfügung stellt und wie sie aufgrund ihrer örtlichen Gegebenheiten belegt werden kann, lukrativ. So liegt das aktuelle Tagespflegeentgelt für ein Kind, das 40 Stunden wöchentlich in Tagespflege betreut wird, monatlich bei 710 Euro. Übernommen werden zudem andere finanzielle Leistungen wie z.B. die Übernahme der Beiträge für die Unfallversicherung, ggf. die teilweise Erstattung von Beiträgen zur angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung sowie einer angemessenen Alterssicherung. Weitere Zuschussmöglichkeiten werden auf Anfrage mitgeteilt.

Den Tagespflegepersonen im Landkreis Straubing-Bogen steht außerdem eine Ausstattungsbörse für Spiel- und Lernmaterial sowie Gebrauchsgegenstände zur Verfügung. 

Das Amt für Jugend und Familie Straubing-Bogen ist zuständig für die fachliche Qualifizierung von Tagespflegepersonen, organisiert jährliche Fortbildungsveranstaltungen und erteilt die Pflegeerlaubnis. Auch die Kosten für die Qualifizierung und Fortbildungen werden vom Landratsamt Straubing-Bogen übernommen. Zudem bietet die Fachberatung der Tagespflegevermittlungsstelle am Amt für Jugend und Familie Straubing-Bogen persönliche und fachliche Beratung und Begleitung für Tagespflegepersonen und unterstützt Eltern bei der Vermittlung einer geeigneten und qualifizierten Tagespflegeperson.       

Aktuell stehen im Landkreis 23 Tagespflegepersonen zur Vermittlung zur Verfügung. 15 davon sind aktiv tätig. Insgesamt werden derzeit 58 Kinder in Tagespflege betreut.

Wer Interesse hat an einer Tätigkeit als Tagespflegeperson, der sollte einfach für eine umfassende Beratung Kontakt mit Rosemarie Höninger, Tel. 09421/973-308, beim Amt für Jugend und Familie Straubing-Bogen, aufnehmen.