Vogelgrippe: Weitere Maßnahmen auch bei Hobbygeflügelhaltern erforderlich

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In Bayern wurde in den letzten Wochen bereits in vier Landkreisen Vogelgrippe bei Wildvögel nachgewiesen. Deutlich verschärft hat sich die Lage jedoch nochmals seit 29. Januar: In einem Hausgeflügelbestand im Landkreis Bayreuth wurde ein Vogelgrippe-Ausbruch amtlich festgestellt. Bereits am 28. Januar wurden alle Hühner und Enten der betroffenen Geflügelhaltung getötet und unschädlich entsorgt. Die erforderlichen Restriktionszonen in den Landkreisen Bayreuth und Forchheim wurden eingerichtet.

Aufgrund der aktuellen Lage wird deshalb auch im Landkreis Straubing-Bogen mit einem erhöhten Risiko der Virus-Einschleppung in Hausgeflügelbestände gerechnet.

Die Übertragung von Geflügelpest-Viren erfolgt durch direkten Kontakt zu infizierten Tieren oder durch Kontakt mit viruskontaminierten Materialien wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk und Kleidung sowie Fahrzeugen. Besonders gefährdet sind vor allem Klein- und Hobbyhaltungen, für die die strikten Biosicherheitsmaßnahmen für Großgeflügelbestände bislang noch nicht galten.

Zum Schutz der bayerischen Geflügelhaltungen werden deshalb ab sofort bayernweit verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für alle Haus- und Nutzgeflügel vorgegeben. Unter Biosicherheitsmaßnahmen werden alle Vorsichtsmaßnahmen verstanden, die einerseits den Eintrag der Tierseuchenerreger aus der Umwelt in einen Bestand erschweren und andererseits eine Weiterverbreitung aus bereits infizierten Betrieben unterbinden sollen.

Die erforderlichen Maßnahmen wurden deshalb vom Landratsamt Straubing-Bogen durch eine Allgemeinverfügung bekannt gegeben (https://www.landkreis-straubing-bogen.de/politik-verwaltung/oeffentliche-bekanntmachungen/). In der Allgemeinverfügung werden u.a. die Sicherung gegen unbefugtes Betreten, das Tragen von Schutzkleidung sowie eine konsequente Reinigung und Desinfektion geregelt. Geflügelausstellungen und -märkte sind, unabhängig von den bestehenden Corona-Maßnahmen, verboten. Zudem gilt ein allgemeines Fütterungsverbot für bestimmte Wildvögel. Singvögel sind vom Fütterungsverbot nicht betroffen

Bei sich weiter verschärfender Seuchenlage würde als nächster Schritt die Aufstallung aller Geflügelbestände in Bayern anzuordnen sein. Alle Geflügelhalter werden deshalb aufgefordert, die angeordneten Maßnahmen konsequent einzuhalten. Zudem sollte jeder verantwortungsbewusste Tierhalter nur so viele Tiere halten, wie im Rahmen einer ggf. behördlich angeordneten, dauerhaften Aufstallung ohne Freilauf auch tierschutzgerecht untergebracht werden können.

Nach derzeitigen Erkenntnissen ist der aktuell nachgewiesene Erreger-Subtyp H5N8 für den Menschen ungefährlich. Der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten ist daher unbedenklich. Für Hausgeflügel ist der Erreger jedoch hochansteckend und stellt eine existenzgefährdende wirtschaftliche Bedrohung für landwirtschaftliche Tierhaltungen und nachgelagerte Lebensmittelunternehmen dar. Ziel ist es deshalb, durch die konsequente Einhaltung der aktuell geforderten Maßnahmen eine Einschleppung der Vogelgrippe in die Hausgeflügelbestände zu verhindern.

Weitere Informationen stellt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) online unter https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/index.htm zur Verfügung.