Ausgabe der Wahlunterlagen bei den Gemeinden voraussichtlich ab Aschermittwoch

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Aufgrund der geltenden Wahlvorschriften konnte der Stimmzetteldruck vonseiten des Landratsamtes am 18. Februar freigegeben werden. Die Ausgabe der Wahlunterlagen für die Landkreiswahlen wird in den Gemeindeverwaltungen daher ab voraussichtlich Aschermittwoch erfolgen können. Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, erst ab diesem Zeitpunkt zur Abholung der Wahlunterlagen in die Rathäuser zu kommen.