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Ehrenamtskarte


Allgemeine Beschreibung:

Die "Bayerische Ehrenamtskarte" des Landkreises Straubing-Bogen

Logo Bayerische Ehrenamtskarte
 
Tag für Tag bereichern unzählige ehrenamtlich Tätige in den Gemeinden, Märkten und Städten unseres Landkreises den Alltag vieler Menschen und sind so ein wichtiger Bestandteil in unserer heutigen Gesellschaft.
Gerade in unserem ländlich geprägten Landkreis wird der gemeinschaftliche Zusammenhalt in großem Umfang von Bürgerinnen und Bürgern bestimmt, die viel Mühe und Fleiß für ehrenamtliche Aufgaben in Sportvereinen, Feuerwehren, im Kirchendienst bei Selbsthilfegruppen und vielen anderen Bereichen aufwenden.
 
Bisher konnte den Freiwilligen nur mit Worten oder Auszeichnungen gedankt werden. In Zukunft soll die Wertschätzung dieser Arbeit ergänzt werden. Zusammen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen bietet der Landkreis Straubing-Bogen seinen ehrenamtlich Tätigen die Bayerische Ehrenamtskarte an. Mit dieser Karte können in ganz Bayern verschiedene Vergünstigungen in Anspruch genommen werden.
 
Um unseren Ehrenamtlichen "Danke" zu sagen, kann ab sofort diese Ehrenamtskarte im Landratsamt Straubing-Bogen beantragt werden.
 
Voraussetzungen:
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Mindestens durchschnittlich 5 Stunden wöchentlich oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtliche Tätigkeit (diese kann bei verschiedenen Vereinen erbracht und addiert werden)
  • Seit mindestens 2 Jahren in diesem Umfang ehrenamtlich tätig
  • Wohnort im Landkreis Straubing-Bogen und/oder ehrenamtliches Engagement im Landkreis Straubing-Bogen
  • Keine Aufwandsentschädigung, die über den Auslagenersatz hinausgeht
  • Inhaber/innen der Jugendleiterkarte (Juleica) erhalten die Ehrenamtskarte
  • Inhaber/innen des Ehrenzeichens des Bayerischen Ministerpräsidenten erhalten die unbefristet gültige „goldene Ehrenamtskarte“

Bayerische Ehrenamtskarte und Goldene Ehrenamtskarte

 
Die Ehrenamtskarte gilt drei Jahre. Sie ist bei Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit zurückzugeben.
 

Das Bayer. Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen hat festgelegt, dass für aktive Feuerwehrdienstleistende und für aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst vereinfachte Bedingungen gelten:

  • Aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung) und aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich erhalten auf Wunsch ohne weitere Prüfung von Anspruchsvoraussetzungen die Bayerische Ehrenamtskarte.
  • Aktive Feuerwehrdienstleistende und aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die das Feuerwehrehrenzeichen des Freistaates Bayern bzw. die Auszeichnung des Bayer. Innenministeriums für 25-jährige oder 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben, erhalten eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte.


Die Liste für die Vergünstigungen in unserem Landkreis wird Zug um Zug auf dieser homepage veröffentlicht.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite: www.ehrenamtskarte.bayern.de
 
Die Ehrenamtskarte kann ab sofort beim Landratsamt Straubing-Bogen beantragt werden.
 
Bitte lassen Sie Ihren Verein / Ihre Organisation auf dem Antragsformular bestätigen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen.  (Beim 1. Vorsitzenden des Vereins/der Organisation, muss diese Bestätigung durch den 2. Vorsitzenden, den Schriftführer oder ein anderes Vorstandsmitglied erfolgen).
 
Auskünfte erhalten Sie im Landratsamt Straubing-Bogen unter der
Tel. Nr.: 09421/973-380, E-Mail: ehrenamt@landkreis-straubing-bogen.de


Formulare

  • Anschreiben Ehrenamtskarte FFW
  • Ehrenamtskarte: Anschreiben FFW Gold
  • Ehrenamtskarte: Antrag
  • Ehrenamtskarte: BRK Sammelanmeldung
  • Ehrenamtskarte: FFW Sammelanmeldung
  • Ehrenamtskarte: FFW Sammelanmeldung GOLD
  • Ehrenamtskarte: Flyer
  • Ehrenamtskarte: Vertrag
  • Mehr zum Thema
  • Ehrenamtskarte: Vergünstigungen