Geflügelpest: Aufhebung des Beobachtungsgebietes um Geiselhöring
21.03.2017 Keine weiteren Erkenntnisse zu Fällen mit Geflügelpest

Nachdem sich keine weiteren Erkenntnisse zu Fällen mit Geflügelpest gezeigt haben, ist auch das Beobachtungsgebiet um den von der Geflügelpest in Geiselhöring betroffenen Betrieb ab sofort aufgehoben.
Auch in diesem Bereich besteht damit keine Stallpflicht mehr. Gleiches gilt für das Verbot von Geflügelmärkten und –Ausstellungen sowie die Beschränkungen für das Verbringen von Geflügel und Geflügelprodukten oder die Vermarktung von Eiern als Freilandeier.
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