Hochwasser-Soforthilfe jetzt auch für den Landkreis Straubing-Bogen
Das Geld soll beispielsweise Schäden am Hausrat durch vollgelaufene Keller überbrücken helfen. Die Anträge auf Sofortgeld, Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ und „Ölschäden an Gebäuden“, sowie Notstandsbeihilfen können ab sofort beim Landratsamt gestellt werden. Von dort erfolgen auch die Auszahlung der Sofortgelder sowie die Bewilligung der Soforthilfen bzw. der Notstandsbeihilfen.
Landrat Josef Laumer und der Landtagsabgeordnete Josef Zellmeier hatten sich in Briefen an die Staatsregierung und die Regierung von Niederbayern dafür stark gemacht, dass auch Betroffene aus dem Landkreis Straubing-Bogen einen Anspruch auf die Unwetter-Hilfe haben. Bislang galt diese nur für Nachbarkreise.
„Wir haben deutlich gemacht, dass von den Schäden durch Unwetter und Hochwasser viele Menschen in unserem Landkreis betroffen sind. Nun kann ihnen schnell und unbürokratisch geholfen werden“, so Landrat Josef Laumer.
Entsprechende Anträge können ab sofort beim Landratsamt Straubing-Bogen gestellt werden. Betroffene können sich an das Landratsamt unter Telefon 09421 973 – 0 wenden.
- Antrag auf Gewährung des Sofortgeldes für Privathaushalte
- Antrag auf Gewährung einer staatlichen Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“
- Antrag auf Gewährung des Sofortgeldes für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Gewerbebetriebe, selbständig Tätige und Vereine
- Antrag auf Gewährung einer staatlichen Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“