Kostenerstattung für die Schülerbeförderung: Anträge können noch bis zum 31. Oktober gestellt werden
Diese Antragsfrist gilt sowohl für die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels als auch für die Benutzung eines privaten Pkw, soweit dies notwendig war. Dabei geht es um die Kosten der Schülerbeförderung zur Berufsschule, Gymnasium, Fachoberschule, Berufsoberschule, Berufsfachschule ab Klasse 11. Ein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung besteht, soweit die nachgewiesenen vom Unterhaltsleistenden aufgewendeten Gesamtkosten der Beförderung eine Familienbelastungsgrenze von 420,- € übersteigen.
Die Familienbelastungsgrenze entfällt in bestimmten Fällen (Bezug von Kindergeld für mind. 3 Kinder, Sozialleistung nach dem SGB II oder SGB XII). Entsprechende Antragsformulare sind im Internet abrufbar unter www.landkreis-straubing-bogen.de, Bürgerservice, Formulare und Merkblätter, Schülerbeförderung, Erstattung notwendiger Fahrten.
Der Antrag kann fristwahrend beim Landratsamt gestellt werden, dabei ist zu beachten, dass der Antrag bis zum 31.10. tatsächlich beim Landratsamt eingegangen sein muss, die Aufgabe zur Post reicht hingegen nicht aus. Die Bestätigung der Schule über den Schulbesuch kann nachgereicht werden.
Nähere Auskünfte erteilt das Landratsamt unter der Telefonnummer 09421/973-200 (Ansprechpartner: Herr Vaith)