Kostenerstattung für Schülerbeförderung beantragen
Das Landratsamt Straubing-Bogen weist darauf hin, dass die Anträge auf Kostenerstattung für die Schülerbeförderung für das vergangene Schuljahr bis spätestens 31. Oktober beim Landratsamt zu stellen sind.
Diese Antragsfrist gilt sowohl für die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels als auch für die Benutzung eines privaten Pkw. Dabei geht es um die Kosten der Schülerbeförderung zur Berufsschule, Gymnasium, Fachoberschule, Berufsoberschule, Berufsfachschule ab Klasse 11. Ein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung besteht, soweit die nachgewiesenen vom Unterhaltsleistenden aufgewendeten Gesamtkosten der Beförderung eine Familienbelastungsgrenze von 420,- € übersteigen. Die Familienbelastungsgrenze entfällt in bestimmten Fällen (Bezug von Kindergeld für mind. drei Kinder, Sozialleistung nach dem SGB II oder SGB XII). Entsprechende Antragsformulare sind im Internet abrufbar unter www.landkreis-straubing-bogen.de, Bürgerservice, Formulare & Merkblätter, Schülerbeförderung, Erstattung notwendiger Fahrten.
Der Antrag kann fristwahrend beim Landratsamt gestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass der Antrag bis zum 31.10. tatsächlich beim Landratsamt eingegangen sein muss, die Aufgabe zur Post reicht nicht aus. Die Bestätigung der Schule über den Schulbesuch kann nachgereicht werden.
Nähere Auskünfte erteilt das Landratsamt, Sachgebiet Soziale Sicherung/ÖPNV unter Tel. 09421/973200 (Herr Vaith) oder Tel. 09421/973217 (Frau Mader).