Landratsamt bleibt bis mindestens 19. April für den Besucherverkehr geschlossen

02. April 2020 : Besondere Regelung in der Zulassungsstelle
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Die zunächst bis Ende März geltende Schließung des Landratsamtes Straubing-Bogen für den Besucherverkehr gilt – analog zu den erlassenen Regelungen der Bayerischen Staatsregierung – nunmehr weiter bis mindestens 19. April.

Ausnahmen sind nur in den unbedingt nötigsten dringenden Fällen nach telefonischer Voranmeldung und Terminvereinbarung möglich. Sonstige Angelegenheiten sollen derzeit per Mail oder auf dem Postweg erledigt werden.

Auch in der Zulassungsstelle des Landratsames ist der Besucherverkehr stark eingeschränkt und nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Zulassungen werden zurzeit nur in notwendigen bzw. nicht aufschiebbaren Fällen und nur für Bürger mit Hauptwohnsitz bzw. Betriebsstätte im Landkreis Straubing-Bogen durchgeführt. Die erweiterte Zuständigkeit ist derzeit ausgesetzt.

Dringende, unaufschiebbare Zulassungen sind insbesondere:

·         Einsatzfahrzeuge u.a. des Gesundheitswesens, Katastrophenschutzes, der Polizei und Feuerwehr

·         Einsatzfahrzeuge für medizinische und soziale Zwecke

·         Zulassungen für Schwerbehinderte und Schwangere

·         Zulassungen, die nötig sind, um den gewerblichen Betrieb aufrechtzuerhalten bzw. dringend benötigte Fahrzeuge in der Landwirtschaft.

·         Fahrzeuge, die für die Fahrt zur Arbeit benötigt werden (bisheriges ist z.B. wegen Unfall, Motorschaden o.Ä. ausgefallen). Eine entsprechende Zulassungsberechtigung ist durch eine Bescheinigung der Autowerkstatt und des Arbeitgebers nachzuweisen.

Sollte es sich um einen notwendigen bzw. nicht aufschiebbaren Zulassungsvorgang handeln, bitten wir Sie telefonisch einen Termin unter der Nr. 09421/973-222 zu vereinbaren. Eine Terminvereinbarung per E-Mail ist leider nicht möglich. Ohne Termin erfolgt keine Zulassung.

Wir möchten auch auf die bereits bestehenden Möglichkeiten der internetbasierten Fahrzeugzulassung und Außerbetriebsetzung hinweisen. Nähere Informationen dazu und welche Voraussetzungen dazu erfüllt werden müssen, finden Sie auf unserer Homepage www.landkreis-straubing-bogen.de im Bürgerservice-Reiter oder unter folgendem Direktlink:

https://www.landkreis-straubing-bogen.de/politik-verwaltung/organisation-landratsamt?InternetbasierteFahrzeugzulassungseitdem1102019&view=org&orgid=199e7c51-5e49-4765-80ab-26104f4f2601

Gleiches gilt auch für die Führerscheinstelle. Auch dort gibt es derzeit keinen regulären Besucherverkehr. Terminvereinbarungen in der Führerscheinstelle sind telefonisch unter 09421/973-179 möglich. Auch hier ist dies nur in dringenden und nicht aufschiebbaren Fällen möglich. Ohne Termin kann auch kein Empfang erfolgen.