Mehr Wohngeld seit 01. Januar 2016
Im Zentrum der Wohngeldreform 2016 stand die Anpassung des Wohngeldes an die Mieten- und Einkommensentwicklung seit der letzten Wohngeldreform im Jahr 2009. Dabei wurden die Miethöchstbeträge, bis zu denen Miete bzw. die Belastung durch das Wohngeld bezuschusst werden kann, regional gestaffelt angehoben. Auch die Höhe des Wohngeldes wurde angehoben. Wie hoch das Wohngeld im Einzelfall ist, hängt von der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete bzw. bei selbst genutztem Wohnraum der Belastung ab.
Wohngeld kann nur erhalten, wer einen entsprechenden Antrag stellt. Antragsformulare gibt es bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung sowie beim Landratsamt Straubing-Bogen.
Entsprechende Formulare und weitergehende Informationen finden Sie auch hier.
Link zur Broschüre "Wohngeld 2016/2017 - Ratschläge und Hinweise" des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Broschueren/wohngeld_2016_2017_bf.pdf
Zuständig für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises ist die Wohngeldbehörde des Landratsamtes Straubing-Bogen. Gerne erteilen die Sachbearbeiterinnen Brigitte Kiendl, Telefon 09421/973-218 und Martina Hüttenkofer, Telefon 09421/973-378 weitere Auskünfte.