Neue Bodenrichtwerte für den Landkreis
Der Gutachterausschuss des Landkreises Straubing-Bogen hat am 27. Juli 2017 die neuen Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2016 beschlossen. Die Bodenrichtwerte wurden aus den Grundstückskaufpreisen der Jahre 2015 und 2016 ermittelt und stellen durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Entwicklungszustände (Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Acker und Grünland) dar. Erstmals wurde der ganze Landkreis in Bodenrichtwertzonen eingeteilt, somit kann jedes Flurstück eindeutig einer Bodenrichtwertzone zugewiesen werden. Die Bodenrichtwertzonen sind im Geoportal www.bodenrichtwerte.bayern.de veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte dienen der Herstellung von Transparenz auf dem Immobilienmarkt und werden zum Beispiel als Grundlage für die Erbschafts-/ Schenkungssteuer, Verkehrswert-ermittlungen oder Grundstücksverhandlungen verwendet. Einzelauskünfte können telefonisch bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Straubing-Bogen erfragt werden. Für schriftliche Auskünfte wird eine Gebühr von 25,- € pro Bodenrichtwert erhoben. Die Bodenrichtwerte für den gesamten Landkreis können gegen eine Gebühr von 150,- € über die Emailadresse gutachterausschuss@landkreis-straubing-bogen.de bestellt werden.