Bildung und Teilhabe
Bezieher von Leistungen nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II, Jobcenter), Kinderzuschlag, Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz, Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII, Grundsicherung, Sozialhilfe) und Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) haben grundsätzlich Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen für Ihre Kinder. Diese Leistungen müssen beantragt werden. Es soll Kindern und Jugendlichen unter anderem die Teilnahme an Klassenausflügen, Angeboten zur Lernförderung, zu Sport- und Freizeitmaßnahmen, für den Schulbedarf, Mittagessen in Kindertagesstätten und Schulen ermöglichen.
Ab dem 01.01.2022 ergeben sich teilweise Änderungen in den Zuständigkeiten und damit bei Ihren Ansprechpartnern zu den entsprechenden Zeiten.
Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag: Wohngeldbehörde des Landratsamts Straubing-Bogen jeweiliger Sachbearbeiter
Bezieher von Leistungen nach dem SGB II: Jobcenter Straubing – Bogen
Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII: Grundsicherungsamt des Landratsamts Straubing-Bogen beim jeweiligen Sachbearbeiter
Bezieher von Leistungen nach dem AsylbLG: Ausländeramt des Landratsamtes Straubing-Bogen
Anträge sind beim Landratsamt Straubing-Bogen oder den Gemeindeverwaltungen erhältlich. Zudem sind auch im Internet unter www.landkreis-straubing-bogen.de, Bürgerservice – Formulare und Merkblätter - Bildung und Teilhabe abrufbar.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |
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Judith
Engl
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09421/973-549 | 169 | 23 | Engl.Judith@landkreis-straubing-bogen.de |
Landratsamt Straubing-Bogen
Mo. bis Fr. 07.45 - 12.00 Uhr Montag 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 13.00 - 16.00 Uhr, nur Zulassungsstelle und Führerscheinwesen Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr