Landpachtverkehrsgesetz
Der Abschluss von Landpachtverträgen ist dem Landratsamt binnen eines Monats nach Abschluss des Vertrages anzuzeigen. Die Anzeigepflicht entfällt wenn
- die Pachtfläche weniger als zwei Hektar beträgt oder
- der Pachtvertrag zwischen Ehegatten oder Personen, die in gerader Linie verwandt oder bis zum dritten Grad in der Seitenlinie verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert sind, abgeschlossen wird.
Vor Anbringung des Anzeigevermerks ist die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes erforderlich (wird entweder vom Anzeigenden erholt oder vom Landratsamt schriftlich angefordert).
Aufgaben und Dienstleistungen
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |
---|---|---|---|---|---|
Siegfried
Sollinger
|
09421/973-339 | 177 | 219 | Sollinger.Siegfried@landkreis-straubing-bogen.de |
Landratsamt Straubing-Bogen
Kontakt
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 07.45 - 12.00 Uhr Montag 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 13.00 - 16.00 Uhr, nur Zulassungsstelle und Führerscheinwesen Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr