Anmeldung von medizinischen oder nicht medizinischen Heilberufen

Anzeigepflicht der Berufsausübung von Heilpraktikern, gesetzlich geregelten Heilberufen bzw. Personen, die krankenpflegerische Tätigkeiten ausführen

Hierzu ist die Vorlage des Befähigungsnachweises im Original bzw. der beglaubigten Kopie und die Angabe von Tätigkeitsbeginn und -anschrift erforderlich.

- Meldung per Telefon / Email / Online-Formular (https://forms.straubing-bogen.de/frontend-server/form/alias/1/form_903/) / QR-Code

 QR-Code zum Formular für die Anmeldung eines Heilberufs

- Anforderung der notwendigen Dokumente seitens GA soweit erforderlich

- Falls erwünscht Ausstellung Bescheinigung für Krankenkasse

  • Berufsurkunde im Original oder beglaubigte Kopie
  • Bei Erlaubnisbescheid des Landratsamtes Straubing-Bogen ist keine Vorlage der Urkunde notwendig.
  • Nachweis einer angemessenen Haftpflichtversicherung

Keine Kosten.
Falls jedoch ein Bestätigung für die Krankenkasse benötigt wird: 18,-- € Bearbeitungsgebühr

Landratsamt Straubing-Bogen

AdresseLandratsamt Straubing-Bogen
Leutnerstr. 15
94315   Straubing
Kontakt
Telefon: 09421/973-0
Fax: 09421/973-230
Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. 07.45 - 12.00 Uhr Montag 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 13.00 - 16.00 Uhr, nur Zulassungsstelle und Führerscheinwesen Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr