Anmeldung von medizinischen oder nicht medizinischen Heilberufen
Anzeigepflicht der Berufsausübung von Heilpraktikern, gesetzlich geregelten Heilberufen bzw. Personen, die krankenpflegerische Tätigkeiten ausführen
Hierzu ist die Vorlage des Befähigungsnachweises im Original bzw. der beglaubigten Kopie und die Angabe von Tätigkeitsbeginn und -anschrift erforderlich.
- Meldung per Telefon / Email / Online-Formular (https://forms.straubing-bogen.de/frontend-server/form/alias/1/form_903/) / QR-Code
- Anforderung der notwendigen Dokumente seitens GA soweit erforderlich
- Falls erwünscht Ausstellung Bescheinigung für Krankenkasse
- Berufsurkunde im Original oder beglaubigte Kopie
- Bei Erlaubnisbescheid des Landratsamtes Straubing-Bogen ist keine Vorlage der Urkunde notwendig.
- Nachweis einer angemessenen Haftpflichtversicherung
Keine Kosten.
Falls jedoch ein Bestätigung für die Krankenkasse benötigt wird: 18,-- € Bearbeitungsgebühr
Landratsamt Straubing-Bogen
Mo. bis Fr. 07.45 - 12.00 Uhr Montag 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 13.00 - 16.00 Uhr, nur Zulassungsstelle und Führerscheinwesen Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr