Ausfuhrkennzeichen

Soll ein Fahrzeug mit eigener Triebkraft ins Ausland verbracht werden, so ist ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen.

Seit 01.12.2014 sind alle Fahrzeuge vor Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens bei der Zulassungsstelle vorzuführen!!!

 

  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Ausfuhrversicherung (Dauer wird durch Halter selbst festgelegt)
  • gültige Hauptuntersuchung für den Zeitraum des Aufuhrkennzeichens
  • Personalausweis oder Reisepass im Original
  • evtl. Vollmacht
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer (mit IBAN und BIC)


Hinweis:
Bei einem Ausfuhrkennzeichen ist für mindestens einen Monat Kfz-Steuer fällig.

Die Kosten für den oben genannten Zulassungsvorgang sind in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Anlage 1) - GebOst festgelegt und dieser entsprechend zu entnehmen.

Für detailliertere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Zulassungsstelle. 

Link zurAnlage GebOSt - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Landratsamt Straubing-Bogen Zulassungsbehörde

AdresseLandratsamt Straubing-Bogen Zulassungsbehörde
Leutnerstr. 15
94315   Straubing
Kontakt
Telefon: 09421/973-0
Fax: 09421/973-409
Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. 7.45 - 12.00 Uhr Mo. und Di: 13.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr Annahmeschluss: jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit