Ausfuhrkennzeichen
Soll ein Fahrzeug mit eigener Triebkraft ins Ausland verbracht werden, so ist ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen.
Seit 01.12.2014 sind alle Fahrzeuge vor Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens bei der Zulassungsstelle vorzuführen!!!
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Ausfuhrversicherung (Dauer wird durch Halter selbst festgelegt)
- gültige Hauptuntersuchung für den Zeitraum des Aufuhrkennzeichens
- Personalausweis oder Reisepass im Original
- evtl. Vollmacht
- SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer (mit IBAN und BIC)
Hinweis:
Bei einem Ausfuhrkennzeichen ist für mindestens einen Monat Kfz-Steuer fällig.
Die Kosten für den oben genannten Zulassungsvorgang sind in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Anlage 1) - GebOst festgelegt und dieser entsprechend zu entnehmen.
Für detailliertere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Zulassungsstelle.
Landratsamt Straubing-Bogen Zulassungsbehörde
AdresseLandratsamt Straubing-Bogen
Zulassungsbehörde
Leutnerstr. 15
94315
Straubing
Kontakt
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 7.45 - 12.00 Uhr Mo. und Di: 13.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr Annahmeschluss: jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit