Außerbetriebsetzung
Außerbetriebsetzung ist die Abmeldung eines Fahrzeuges.
Es können Fahrzeuge des Landkreises Straubing-Bogen und Fahrzeuge aus allen Zulassungsbezirken Deutschlands außer Betrieb gesetzt werden.
Wurde ein Fahrzeug verschrottet, so ist der Verwertungsnachweis bei der Außerbetriebsetzung vorzulegen.
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Kennzeichenschilder
- evtl. Verwertungsnachweis
Seit 01.07.2012 wird bei einer Außerbetriebsetzung grundsätzlich auf die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. des Fahrzeugbriefes verzichtet. Es sind nur noch die Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Fahrzeugschein und die Kennzeichen zur Entwertung vorzulegen.
Die Kosten für den oben genannten Zulassungsvorgang sind in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Anlage 1) - GebOst festgelegt und dieser entsprechend zu entnehmen.
Für detailliertere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Zulassungsstelle.
Landratsamt Straubing-Bogen Zulassungsbehörde
Mo. bis Fr. 7.45 - 12.00 Uhr Mo. und Di: 13.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr Annahmeschluss: jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit