Bewachungsgewerbe - § 34 a GewO
- Führungszeunis zur Vorlage bei Behörden
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden
- Unterrichtungsnachweis oder sonstiger Befähigungsnachweis
- Nachweis der für den Betrieb erforderlichen Mittel
- Versicherungsnachweis
Erlaubnis
100 EUR bis 1.250 EUR je nach Verwaltungsaufwand und Bedeutung der Angelegenheit für den Antragsteller
Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug
je 13 EUR
Landratsamt Straubing-Bogen
Kontakt
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 07.45 - 12.00 Uhr Montag 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 13.00 - 16.00 Uhr, nur Zulassungsstelle und Führerscheinwesen Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr