Erneuerung Stempelplakette
Bei Nachstempelungen im Rahmen der erweiterten Zuständigkeit müssen beide Schilder vorgelegt werden, damit zwei einheitliche Stempelplaketten zugeteilt werden können.
- Kennzeichenschild(er)
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
Das Fahrzeug muss außerdem eine gültige Hauptuntersuchung haben!
Landratsamt Straubing-Bogen Zulassungsbehörde
AdresseLandratsamt Straubing-Bogen
Zulassungsbehörde
Leutnerstr. 15
94315
Straubing
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Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 7.45 - 12.00 Uhr Mo. und Di: 13.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr Annahmeschluss: jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit