Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder

Mütter oder Väter, die allein für ein Kind unter sechs Jahren zu sorgen haben, können gemeinsam mit dem Kind in einer geeigneten Wohnform betreut werden, wenn und solange sie aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung dieser Form der Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes bedürfen.
Wir bitten um Vorlage der letzten Jahresverdienstbescheinigung.
Eine Beteiligung an den Kosten erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung von Einkommen, Belastungen, Anzahl der Familienmitglieder bzw. der unterhaltsberechtigten Personen.

Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder u. Jugendhilfe - (SGB VIII), Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG), Sozialgesetzbuch Zwölf - Sozialhilfe (SGB XII), Erstes Buch Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil (SGB I), Zehntes Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X)

Ansprechpartner

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Katrin Panten
09421/973-293 117 142
Katrin Panten
Zimmer: 142
Telefon: 09421/973-293
Fax: 117
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Landratsamt Straubing-Bogen

AdresseLandratsamt Straubing-Bogen
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Mo. bis Fr. 07.45 - 12.00 Uhr Montag 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 13.00 - 16.00 Uhr, nur Zulassungsstelle und Führerscheinwesen Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr

Rotes Haus

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94315   Straubing