Heilpraktikererlaubnis
Für die Heilpraktikererlaubnis ist ein Antrag zu stellen. Dieser Antrag ist bei der Kreisverwaltungsbehörde einzureichen, in deren Zuständikeitsbereich auch später beabsichtigt ist, die Heilpraktikertätigkeit auszuüben. Für den Landkreis Straubing-Bogen (ohne Stadt Straubing) ist dies das Landratsamt Straubing-Bogen.
Weitere Informationen und Hinweise zum Verfahren finden Sie auf Seite 2 des Antragsformulares im Bereich "Bürgerservice" -> "Formulare und Merkblätter".
Landratsamt Straubing-Bogen
Kontakt
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 07.45 - 12.00 Uhr Montag 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 13.00 - 16.00 Uhr, nur Zulassungsstelle und Führerscheinwesen Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr