Heimaufsicht, Heime für Senioren, Behinderteneinrichtungen

Landratsamt informiert über Heime FQA / Heimaufsicht 

 

 

 

Aufgaben der Fachbereich Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) / Heimaufsicht 

 

1.               Vollzug des Bayer. Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes und der dazu ergangenen Verordnungen 

·         Koordination  

·         Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt 

·         Durchführung von Heimnachschauen, Beratung von Heimbetreibern, Heimleitungen, Heimbewohnern und deren Angehörigen sowie Heim- und 

·         Seniorenbeirat 

·         Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen, Erstellen von Prüfbe- 

richten 

·         Bearbeiten von Beschwerdefällen 

·         Bei den Heimnachschauen wird überprüft der Zustand des Heimbe- 

wohners, Überprüfung der Arbeitsverträge, Überprüfung der Anerkennung  der Pflegefachkräfte, Überprüfung des Medikamentenschrankes, insbe- 

sondere die Verwendungsnachweise, Durchführung der  

Pflegedokumentation 

Begutachtung der Pflegezimmer, Gänge, Pflegebad und sonstige Funktions- 

räume sowie Aufenthaltsräume 

Überprüfung der Dienstpläne, Überprüfung von Fixierungsmaßnahmen an 

Heimbewohnern, Einsichtnahme in die Taschengeldverwaltung, Feststellung 

brandschutzrechtlicher Mängel, Gespräche mit dem Heimbeirat, Heimbe- 

wohner und Mitarbeitern, unverzügliche Durchführung von Beschwerdebe- 

gehungen bei konkreten Verdachtsmomenten, Erstellen von Prüfberichten,  

Überprüfung der Fachkraftquote, Überprüfung von Bewohner- und Personal- 

standslisten, Beratung und Prüfung bei Heimneubauten, Entgegennahme  

von Anzeigen auf Aufnahme eines Heimbetriebs, Überprüfung, Qualifikation 

und Eignung der Heimleitung und Pflegedienstleitung, Vertretung der Fachbereich Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) als Heimaufsicht in Arbeitskreisen (z.B. psychosoziale Arbeitsgemeinschaft – Arbeitsgruppe Gerontopsychiatrie (PASG).

 

2.         Rechtliche Grundlagen 

·           Gesetz der Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter im 

Alter und bei Behinderung Bayer. Pflege- und Wohnqualitätsgesetz seit dem 

01.08.2008 in Kraft getreten. Es hat den Zweck, den umfassenden Schutz der 

Heimbewohner sicherzustellen.  

 

3.         Heimmitwirkungsverordnung 

·           Regelt die Mitwirkung der Bewohner durch Heimbeirate, Heimfürsprecher und  

Ersatzgremien.

 

 

4.               Heimmindestbauverordnung 

·      Regelt die bauliche Mindestanforderung für Alten- und Pflegeheime und
Einrichtungen für behinderte Menschen.

 

·       

5.         Heimpersonalverordnung 

·      Regelt die personellen Anforderungen der Heime.

 

 

6.         Heimsicherungsverordnung 

·    Regelt die Pflichten des Trägers einer Einrichtung, der geld- oder geldwertige 

Leistungen und zum Zwecke der Unterbringung eines Bewohners entgegennimmt. 

 

Bei Fragen, Beschwerden usw. wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeiterin beim Landratsamt Straubing-Bogen, Sachgebiet Betreuung Senioren FQA, Frau Tieze, Tel. 09421/973 220.

 

 

 

 

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