Importfahrzeuge

Was früher selten vorkam ist heute Alltag, die Zulassung eines eingeführten Fahrzeuges.

Grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob das Fahrzeug aus innergemeinschaftlichem Erwerb stammt oder aus einem Drittland eingeführt wurde.

Eingeführte Fahrzeuge müssen außerdem bei der Zulassung und der damit verbundenen Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II identifiziert werden.
Hierfür ist das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde oder bei einem anerkannten Sachverständigen vorzuführen.

Diese Art der Zulassungen sind von Fall zu Fall unterschiedlich zu handhaben, daher bitten wir Sie sich direkt bei der Zulassungsbehörde noch genauer zu informieren.

Die Kosten für den oben genannten Zulassungsvorgang sind in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Anlage 1) - GebOst festgelegt und dieser entsprechend zu entnehmen.

Für detailliertere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Zulassungsstelle. 

Link zurAnlage GebOSt - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Landratsamt Straubing-Bogen Zulassungsbehörde

AdresseLandratsamt Straubing-Bogen Zulassungsbehörde
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