Neuzulassung
Neuzulassung - Ein fabrikneues Fahrzeug wird erstmals für den Straßenverkehr zugelassen
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung bzw. COC-Papier
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung - 7stelliger alphanumerischer Code)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, bei Firmen Handelsregisterauszug
- evtl. Vollmacht, bei minderjährigem Fahrzeughalter Unterschrift von beiden Erziehungsberechtigen
- SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer (mit IBAN)
Die Kosten für den oben genannten Zulassungsvorgang sind in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Anlage 1) - GebOst festgelegt und dieser entsprechend zu entnehmen.
Für detailliertere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Zulassungsstelle.
Landratsamt Straubing-Bogen Zulassungsbehörde
AdresseLandratsamt Straubing-Bogen
Zulassungsbehörde
Leutnerstr. 15
94315
Straubing
Kontakt
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 7.45 - 12.00 Uhr Mo. und Di: 13.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr Annahmeschluss: jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit