Neuzulassung

Neuzulassung - Ein fabrikneues Fahrzeug wird erstmals für den Straßenverkehr zugelassen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung bzw. COC-Papier 
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung - 7stelliger alphanumerischer Code)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, bei Firmen Handelsregisterauszug
  • evtl. Vollmacht, bei minderjährigem Fahrzeughalter Unterschrift von beiden Erziehungsberechtigen
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer (mit IBAN)

Die Kosten für den oben genannten Zulassungsvorgang sind in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Anlage 1) - GebOst festgelegt und dieser entsprechend zu entnehmen.

Für detailliertere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Zulassungsstelle. 

Link zurAnlage GebOSt - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Landratsamt Straubing-Bogen Zulassungsbehörde

AdresseLandratsamt Straubing-Bogen Zulassungsbehörde
Leutnerstr. 15
94315   Straubing
Kontakt
Telefon: 09421/973-0
Fax: 09421/973-409
Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. 7.45 - 12.00 Uhr Mo. und Di: 13.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr Annahmeschluss: jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit