Öffentliche Bäder
Die öffentlichen Frei- Hallen- und Hotelbäder werden in regelmäßigen Abständen im Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) kontrolliert.
Bei dieser Kontrolle werden u. a. Messungen bestimmter Wasserparameter (z. B. Chlor- und pH-Wert) vorgenommen. Sanitäre Einrichtungen wie
- Duschen
- Umkleideräume
- Toilettenanlagen
- Durchschreitebecken
werden in diesem Zusammenhang ebenfalls überprüft .
Die Betreiber der Bäder veranlassen regelmäßige Wasseruntersuchungen, die durch private Untersuchungslabors vorgenommen werden. Sollten sich bei diesen Untersuchungen Beanstandungen ergeben, so werden entsprechende Maßnahmen zur Beseitigung der Missstände durch die Gesundheitsabteilung angeordnet.
Landratsamt Straubing-Bogen
Mo. bis Fr. 07.45 - 12.00 Uhr Montag 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 13.00 - 16.00 Uhr, nur Zulassungsstelle und Führerscheinwesen Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr