Saisonkennzeichen
Für ein Fahrzeug kann ein Saisonkennzeichen beantragt werden.
Der Zeitraum wird vom Halter selbst festgelegt (mind. 2 Monate, max. 11 Monate ). Der Halter muss diesen lediglich mit der Versicherung abklären.
Der Versicherungsschutz muss laufend gewährt werden, da das Fahrzeug als zugelassen gilt.
Eine Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung entfällt bei dieser Kennzeichenart.
Ein Saisonkennzeichen kann das ganze Jahr hindurch beantragt werden. Zu beachten ist, dass der von der Versicherungsgesellschaft vorgegebene Versicherungsbeginn mindestens ab Tag der Saisonkennzeichen-Beantragung ist.
Bei der Zulassung muss das Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung haben. Ist dann die nächste Hauptuntersuchung außerhalb des Betriebszeitraums fällig, so ist das Fahrzeug im ersten Monat des Betriebszeitraums der Hauptuntersuchung zu unterziehen.
Fahrzeug ist bereits zugelassen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- eVB-Nummer der Versicherung (elektronische Versicherungsbestätigung - 7stelliger alphanumerischer Code)
- bisherige Kennzeichenschilder (es müssen neue Kennzeichenschilder mit eingeprägtem Saisonzeitraum gefertigt werden)
Fahrzeug ist außer Betrieb gesetzt:
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- eVB-Nummer der Versicherung (elektronische Versicherungsbestätigung - 7stelliger alphanumerischer Code)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebetätigung, bei Firmen Handelsregisterauszug
- SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer (mit IBAN)
- evtl. Vollmacht
Die Kosten für den oben genannten Zulassungsvorgang sind in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Anlage 1) - GebOst festgelegt und dieser entsprechend zu entnehmen.
Für detailliertere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Zulassungsstelle.
Landratsamt Straubing-Bogen Zulassungsbehörde
Mo. bis Fr. 7.45 - 12.00 Uhr Mo. und Di: 13.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr Annahmeschluss: jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit