Tuberkulosefürsorge
Vorgehen bei Verdachts- oder Kontaktpersonen:
Nach Eingang der Meldung einer Tuberkulose ermitteln die Mitarbeiter/innen der Tuberkulosefürsorge die Kontaktpersonen des Erkrankten. Da die Übertragung der Tuberkulose-Erreger in der Regel durch Hustentröpfchen erfolgt, werden in erster Linie Personen mit engem Kontakt zum Erkrankten wie Familienangehörige, Freunde und Arbeitskollegen mit Namen, Geburtsdatum und Anschrift erfasst. Personen, bei denen eine Tuberkulose vermutet wird oder Personen, die infektions- und krankheitsgefährdet sind, werden zur Untersuchung, die vom Gesundheitsamt kostenlos angeboten wird, aufgefordert.
Wissenwertes zur Durchführung von Röntgenaufnahme und Blutentnahme
Die Untersuchung besteht aus:
- Erfassung der Vorgeschichte
- Blutentnahme (QuantiFERON-TB Gold Test)
(durchgeführt nach vorheriger Terminabsprache am Gesundheitsamt)
- und/oder einer Röntgenaufnahme der Lunge
(durchgeführt durch beauftragte niedergelassene Ärzte bzw. Krankenhäuser)
Die Tuberkulosefürsorge überwacht und untersucht Patienten mit aktiver und inaktiver Tuberkulose, sofern sie nicht ärztliche Befundberichte über die erforderlichen Kontrolluntersuchungen vorlegen.
Die Tuberkulose ist eine übertragbare Krankheit, die durch Tuberkulosebakterien verursacht wird. Die Ansteckung mit dem Erreger erfolgt durch kleine Tröpfchen, die beim Husten, Niesen, Lachen und Sprechen ausgeschieden und über die Atemwege von Mensch zu Mensch übertragen werden. Die größte Gefahr einer Ansteckung besteht beim engem und häufigen Kontakt zu einem an ansteckender (oder "offener") Lugentuberkulose erkrankten Menschen.
Die Tuberkulose ist eine meldepflichtige Erkrankung.
Ggfs. Impfausweis, Röntgenpass.
Keine.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |
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Eva
Huhn
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09421/973-386 | 411 | 337 | Tuberkulose-ga-sr@kreis-sr.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeitung:
Tuberkulosefürsorge
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Juliane
Werner
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09421/973-436 | 411 | 337 | Tuberkulose-ga-sr@kreis-sr.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeitung:
Tuberkulosefürsorge
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Landratsamt Straubing-Bogen
Mo. bis Fr. 07.45 - 12.00 Uhr Montag 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 13.00 - 16.00 Uhr, nur Zulassungsstelle und Führerscheinwesen Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr