Untersuchung zur Beihilfefähigkeit von Reha-Aufenthalten/Kuren
Beamte und andere beihilfefähige Personen müssen vor Antritt
- einer Kur
- eines Sanatoriumsaufenthaltes
- speziellen Anwendungen/Behandlungen
ein amtsärztliches Zeugnis erstellen lassen.
- Ärztliche Befundberichte bzw. ausführliches Attest mit Angabe der Diagnosen des behandelnden Facharztes.
- Personalausweis oder Reisepass
In der Regel 45,-- €, die ggfs. bei der Beihilfe erstattungsfähig sind.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |
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Dr.
Reif
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09421/973-360 | 411 | 340 | gesundheitsamt@landkreis-straubing-bogen.de | ||
Funktionen dieser Person
Facharzt f. Öffentl. Gesundheitswesen:
Untersuchung zur Beihilfefähigkeit von Reha-Aufenthalten/Kuren
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E.
Fischmann
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09421/973-360 | 411 | 346 | gesundheitsamt@landkreis-straubing-bogen.de | ||
Funktionen dieser Person
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie:
Untersuchung zur Beihilfefähigkeit von Reha-Aufenthalten/Kuren
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Landratsamt Straubing-Bogen
Kontakt
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 07.45 - 12.00 Uhr Montag 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 13.00 - 16.00 Uhr, nur Zulassungsstelle und Führerscheinwesen Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr