Untersuchung zur Beihilfefähigkeit von Reha-Aufenthalten/Kuren

Beamte und andere beihilfefähige Personen müssen vor Antritt

  • einer Kur
  • eines Sanatoriumsaufenthaltes
  • speziellen Anwendungen/Behandlungen

ein amtsärztliches Zeugnis erstellen lassen. 

  • Ärztliche Befundberichte bzw. ausführliches Attest mit Angabe der Diagnosen des behandelnden Facharztes.
  • Personalausweis oder Reisepass

In der Regel 45,-- €, die ggfs. bei der Beihilfe erstattungsfähig sind.

Ansprechpartner

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Dr. Reif
09421/973-360 411 340
Dr. Reif
Zimmer: 340
Telefon: 09421/973-360
Fax: 411
Funktionen dieser Person
Facharzt f. Öffentl. Gesundheitswesen: Untersuchung zur Beihilfefähigkeit von Reha-Aufenthalten/Kuren
E. Fischmann
09421/973-360 411 346
E. Fischmann
Zimmer: 346
Telefon: 09421/973-360
Fax: 411
Funktionen dieser Person
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie: Untersuchung zur Beihilfefähigkeit von Reha-Aufenthalten/Kuren

Landratsamt Straubing-Bogen

AdresseLandratsamt Straubing-Bogen
Leutnerstr. 15
94315   Straubing
Kontakt
Telefon: 09421/973-0
Fax: 09421/973-230
Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. 07.45 - 12.00 Uhr Montag 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 13.00 - 16.00 Uhr, nur Zulassungsstelle und Führerscheinwesen Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr