Verlängerung Führerschein
Die Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE sind zeitlich begrenzt gültig.
Zwei Monate vor Ablauf der Gültigkeit sollte der Antrag auf Verlängerung mit den erforderlichen Unterlagen (siehe unten) bei der zuständigen Behörde gestellt werden.
- Aktuelles biometrisches Lichtbild und gültigen Ausweis
bei Verlängerung C1, C1E, C und CE
- augenärztliches Gutachten
- ärztliches Gutachten
bei Verlängerung D1, D1E, D und DE
- augenärztliches Gutachten
- ärztliches Gutachten
- erweitertes Führungszeugnis (von Gemeinde unmittelbar an Behörde)
und
ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich
- Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners
oder wahlweise
- Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung
Eintragung der Schlüsselzahl 95 auf Grund von 35 Std. Weiterbildung zusätzlich 28,60 Euro
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |
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Richard
Gerl
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09421 973-124 | 409 | 28 | Gerl.Richard@landkreis-straubing-bogen.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeitung:
Verlängerung Führerschein
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Landratsamt Straubing-Bogen Zulassungsbehörde
Mo. bis Fr. 7.45 - 12.00 Uhr Mo. und Di: 13.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr Annahmeschluss: jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit