Heilpraktikererlaubnis
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Kathrin Oswald Aufgabenverantwortliche | 09421/973-238 | 178 | 309 | oswald.kathrin@landkreis-straubing-bogen.de |
Notwendige Unterlagen
Für die Heilpraktikererlaubnis ist ein Antrag zu stellen. Dieser Antrag ist bei der Kreisverwaltungsbehörde einzureichen, in deren Zuständikeitsbereich auch später beabsichtigt ist, die Heilpraktikertätigkeit auszuüben. Für den Landkreis Straubing-Bogen (ohne Stadt Straubing) ist dies das Landratsamt Straubing-Bogen.
Weitere Informationen und Hinweise zum Verfahren finden Sie auf Seite 2 des Antragsformulares im Bereich "Bürgerservice" -> "Formulare und Merkblätter".
Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers
Anschrift
Landratsamt Straubing-Bogen
Öffnungszeiten
Aktuell ist der Zutritt zum Landratsamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Montag bis Freitag 7.45 - 12.00 Uhr
Montag und Dienstag 13.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr
Annahmeschluss KFZ-Zulassungsstelle: jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit.