Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich nach § § 42 und 43 Infektionsschutzgesetz
Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind notwendig für Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln (z.B. in Bäckereien, Metzgereien in der Gastronomie usw.) in Berührung kommen.
Erstbelehrungen dürfen nur vom Gesundheitsamt oder von einem vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt durchgeführt werden. Im Landkreis Straubing-Bogen und der Stadt Straubing ist die überwiegende Anzahl der niedergelassenen Allgemeinärzte und Internisten damit beauftragt.
Am Gesundheitsamt werden Belehrungen an regelmäßigen Terminen abgehalten.
Telefonische oder persönliche Terminvereinbarung ist notwendig.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Dr. Beate Biermaier Abteilungsleiterin | 09421/973-360 | 411 | 346 | biermaier.beate@landkreis-straubing-bogen.de |
Dr. Thomas Lang Stellvertretender Abteilungsleiter | 09421/973-360 | 411 | 339 | lang.thomas@landkreis-straubing-bogen.de |
Andrea Sell Sachbearbeiterin | 09421/973-357 | 411 | 338 | sell.andrea@landkreis-straubing-bogen.de |
Ernest Fischmann Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie | 09421/973-368 | 333 | fischmann.ernest@landkreis-straubing-bogen.de |
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder
- Reisepass
Entstehende Kosten
- Sammelbelehrung 14,00 €.
- Einzelbelehrung 28,00 €.
Merkblatt
Anschrift
Landratsamt Straubing- Bogen
Abteilung Gesundheitswesen
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 7.45 - 12.00 Uhr
Mo. bis Di. 13.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr