Einheitliche Stelle für erneuerbare Energien

Die einheitliche Stelle für erneuerbare Energien – zentraler Anlaufpunkt für den Vorhabenträger

Die einheitliche Stelle für erneuerbare Energien ermöglicht auf Antrag des Vorhabenträgers die Abwicklung aller für ein Vorhaben erforderlichen Zulassungsverfahren. Sie dient als alleiniger Kontaktpunkt zur Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahrensdurchführung.

Als einheitliche Stelle sind in Bayern die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehörden (Regierungen, Kreisverwaltungsbehörden oder Bergamt) sowie die für den wasserrechtlichen Vollzug zuständigen Behörden (i. d. R. die Kreisverwaltungsbehörden) bestimmt. Im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren sind die einheitlichen Stellen die unteren Bauaufsichtsbehörden[PS1] .

Die nachfolgend aufgeführten Verfahren können über eine einheitliche Stelle abgewickelt werden:

  • Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren
  • Wasserrechtliche Erlaubnis- oder Bewilligungsverfahren
  • Wasserrechtliche Verfahren der Planfeststellung bzw. der Plangenehmigung
  • alle sonstigen Zulassungsverfahren die für die Durchführung des Vorhabens nach Bundes- oder Landesrecht erforderlich sind

Veröffentlichung der Anlagen: