Aufhebung der Sperrmaßnahmen zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen

03. April 2019 : Nach Mitteilung des Sachgebiets Veterinärwesen des Landratsamtes Straubing-Bogen ist die Amerikanische Faulbrut lt. amtstierärztlichen Untersuchungen in den Sperrbezirken erloschen.

Vollzug des Tiergesundheitsgesetzes und der Bienenseuchen-Verordnung, Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen
hier: Aufhebung der Sperrmaßnahmen

Zur Allgemeinverfügung des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 16.04.2018
AZ: 31 – 5651.14 -

Mit Allgemeinverfügung des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 16.04.2018 Az: 31-5651.14 wurden die Gebiete im Umkreis von ca. 3 Kilometer vom Ausbruchsort der amerikanischen Faulbrut in Salzburg, 84088 Neufahrn/Ndb. zum Sperrbezirk erklärt.

Der Sperrbezirk umfasste von der Markt-Gemeinde Mallersdorf-Pfaffenberg folgende Ortschaften und Ortsteile sowie Wald- und Flurlagebereiche:

  • Neuburg, Pisat, Wagensonn, Waldhof, und Winkl sowie
  • Brünnelfeld, Bründlberggraben, Neufahrner Feld (Kiesabbau), Oberlindharter Eichet,Raintal. Streitbergholz und Wagensonner Leite.

Nach Mitteilung des Sachgebiets Veterinärwesen des Landratsamtes Straubing-Bogen ist die Amerikanische Faulbrut lt. amtstierärztlichen Untersuchungen in o.a. Sperrbezirken erloschen.


Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 16.04.2018 mit den darin angeordneten Schutzmaßregeln wird daher nach § 12 Abs. 3 Bienen-seuchen-Verordnung mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Straubing, 02.04.2019
Landratsamt Straubing-Bogen


A u m e r
Oberregierungsrätin