Seit 15. März können Studierende und Fachschüler die einmalige Energiepreispauschale (EPP) beantragen

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Seit 15.03.2023 können Studierende und Fachschüler die einmalige Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 200 Euro beantragen.

Berechtigt sind:

-          Studierende,

-          Schüler in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt,

-          Schüler in Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln sowie

-          Schüler in vergleichbaren Bildungsgängen.

 

Die EPP ist einkommensunabhängig und wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet.

Voraussetzung: Immatrikulation an einer Hochschule in Deutschland bzw. Anmeldung an einer Berufsfachschule zum Stichtag 01.12.2022.

Antragsfrist: 30.09.2023

Antragstellung online unter www.einmalzahlung200.de/eppsg-de möglich.