Jugendtagungshaus wird zeitlich befristet als Unterkunft für Flüchtlinge benötigt

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Die regelmäßige zentrale Zuweisung von Flüchtlingen in die Landkreise sorgt auch in Straubing-Bogen für Kapazitätsprobleme bei der Unterbringung. Deshalb muss nun ab Dienstag, 12. Dezember, das Jugendtagungshaus in Geiselhöring als Flüchtlingsunterkunft fungieren.

Das Jugendtagungshaus ist eine Liegenschaft des Landkreises, so dass in Absprache mit dem Betreiber Kreisjugendring (KJR) eine Belegung möglich war. „Das war keine leichte Entscheidung, aber unsere Kapazitäten sind erschöpft. Wir möchten nicht, dass es zu Turnhallenschließungen kommt, deshalb war dies nun unsere einzige Möglichkeit, nachdem wir wirklich viele andere Optionen geprüft hatten“, so Landrat Josef Laumer. Nötig wurde die Maßnahme durch die Zuweisung von weiteren 30 Asylbewerbern durch die Regierung von Niederbayern in den Landkreis. Der Vertrag zur Unterbringung von Flüchtlingen im Jugendtagungshaus läuft nun voraussichtlich bis Ende des Jahres 2024.

Die Verantwortlichen des KJR hoffen, dass das Haus nach Auszug der Geflüchteten schnell wieder für die Jugendarbeit zur Verfügung steht.