Landkreisverwaltung für die Bürger/innen da, aber Terminvereinbarung bleibt Voraussetzung

Der Zugang zu den Dienst- und Außenstellen des Landratsamtes ist weiterhin anders geregelt, als in der Vor-Corona-Zeit: Er erfolgt über Terminvergabe, damit unnötige Kontakte und Wartezeiten vermieden werden. Bürgerinnen und Bürger können einen Termin mit den zuständigen Sachbearbeitern vereinbaren. Die Landkreis-Verwaltung war und ist somit für die Bürgerinnen und Bürger stets erreichbar.

Das Landratsamt hat entsprechende Maßnahmen in den Verwaltungsgebäuden umgesetzt, um Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeitende zu schützen. Denn bei allen Lockerungen ist es weiterhin wichtig, die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten und einzuhalten. Der Landkreis weist die Bürgerinnen und Bürger darauf hin, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen, wenn sie die Behörde aufsuchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich unter www.landkreis-straubing-bogen.de über die Kontaktmöglichkeiten zu den jeweiligen Sachgebieten zu informieren.