„Eine Wiedergutmachung des finanziellen Schadens ist ein zentraler Punkt"

09. August 2019 : Stellungnahme des Landkreises zum Zivilverfahren in Sachen Wahl Geiselhöring

„Eine Wiedergutmachung des finanziellen Schadens, der Landkreis und Kommunen – und damit letztendlich allen Bürgerinnen und Bürgern – entstanden ist, ist für uns ein zentraler Punkt“, sagt Landrat Josef Laumer angesichts der manipulierten Wahl in Geiselhöring bei der Kommunalwahl 2014. Derzeit läuft ein Zivilverfahren des Landkreises gegen einen Unternehmer.

Eine Entscheidung im Zivilverfahren des Landkreises gegen den Unternehmer könnte am 8. Oktober vor dem Landgericht Regensburg fallen. „Wir werden durch unsere Anwälte unsere Rechtsauffassung in der Schriftsatzfrist bis 2. September klar darlegen“, macht Josef Laumer deutlich. So könne zum Beispiel eine Verjährung gar nicht eingetreten sein, da man gemäß Paragraph 199 BGB (Beginn der Regelverjährung) von der Person des Schuldners erst im Oktober 2017 Kenntnis erlangte. In diesem Monat wurde die Klage gegen den Unternehmer zugelassen. „Der Landkreis als Geschädigter kann ja nicht mehr wissen als die Staatsanwaltschaft. Wir bzw. unsere Anwälte haben auch bis heute noch immer keine Akteneinsicht und haben alles nur aus der Presse entnehmen können. Vor dem Oktober 2017 und der Zulassung der Anklage gab es für uns keine konkreten Namen und wir wussten nicht, wer genau was gemacht hat. Dafür werden wir auch die damalige Juristin unseres Hauses als Zeugin benennen“, unterstreicht Josef Laumer die Rechtsauffassung, die Rechtsanwalt Bernd von Heintschel-Heinegg bereits bei dem Gütetermin in dieser Woche vor dem Landgericht Regensburg verdeutlicht hatte.

Dies gelte im Übrigen erst recht für alle Landkreis-Kommunen, wie z.B. die Stadt Bogen, die ebenfalls einen Zivilprozess gegen den Beklagten führt. „Wenn der Landkreis keine Kenntnis von einem konkreten Beschuldigten hat, wie sollen es dann die Kommunen haben“,  so die rhetorische Frage von Josef Laumer. Die Ermittlungsarbeit sei nicht Aufgabe eines Landkreises, sondern der entsprechenden Ermittlungsbehörden. Darüber hinaus habe der Landkreis wie auch die Kommunen auch nicht 2014 einen finanziellen Schaden gehabt, sondern erst 2015 mit der Nachwahl. Durch die vermeintliche, im Jahr 2014 stattgefundene Wahlfälschung, sei der Schaden ja erst 2015 anlässlich der Nachwahl entstanden. 2014 wusste man weder ob und wer weswegen angeklagt wird, noch eine Schadenshöhe.

Klar ist für Landrat Josef Laumer einmal mehr: „Es kann nicht sein, dass durch die Handlungen rund um die letzte Kommunalwahl ein Schaden entsteht, für den letztendlich die Steuerzahler aufkommen müssten. Das widerstrebt nicht nur meiner Rechtsauffassung, sondern sicher auch derer aller Bürgerinnen und Bürger. Von Seiten der Politik und des Landkreises wurde und wird alles zur Aufklärung des Falls und Ersetzung des finanziellen Schadens unternommen. Aber wir sind am Ende auch auf andere Stellen angewiesen.“