Untersuchungszeiten für Trichinenproben

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Das Veterinäramt des Landratsamtes Straubing-Bogen weist darauf hin, dass sich an den Untersuchungszeiten für Trichinenproben aktuell nichts geändert hat.

Die Trichinenproben können wie bisher an den bekannten Übergabeorten hinterlegt werden. Die Übergabe der Proben am Veterinäramt ist während den üblichen Geschäftszeiten, die Übergabe der Proben direkt am Trichinenlabor in Bogen ist während den Anwesenheitszeiten, kontaktlos möglich.

Über das Ergebnis der Untersuchung auf Trichinen bzw. den Zeitpunkt, ab wann über das erlegte Großwild verfügt werden darf, wird der Jäger umgehend per Post informiert, sollten die Durchschläge des Wildursprungscheines mit den Proben abgegeben worden sein.

Der Zeitpunkt, ab wann der Jäger über das erlegte Großwild verfügt werden darf, ist zudem in der „Vereinbarung zur Freigaberegelung nach Trichinenuntersuchung“ beschrieben.

Für weitere Fragen steht das Veterinäramt des Landratsamtes Straubing-Bogen (09421/973168) gerne zur Verfügung.