Bekämpfung der amerikanischen Faulbrut

17. September 2025: Imker aufgerufen, ihrer Anzeigepflicht nachzukommen
Amerikanische Faulbrut

Die amerikanische Faulbrut im Bild

In den Gebieten rund um Waltersdorf bei Bogen und Neukirchen wurde ein Ausbruch der amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt (siehe Meldung vom 3. September).  Es handelt sich um eine anzeigepflichtige Bienenseuche, die durch ein sporenbildendes Bakterium ausgelöst wird. Das Landratsamt Straubing-Bogen hat aufgrund dessen einen entsprechenden Sperrbezirk von mindestens einem Kilometer Radius festgelegt. Dies wurde auf der Homepage als Allgemeinverfügung bereits zum damaligen Zeitpunkt veröffentlicht.

Innerhalb dieses Sperrbezirks dürfen nun keine Bienenstände mehr bewegt werden und keine Bienen, Wachs oder andere Gerätschaften aus dem Bienenständen entfernt werden. Es dürfen auch keine Bienenvölker aus dem Sperrbezirk verbracht werden. Der Honig ist für den menschlichen Verzehr weiterhin geeignet.

Diese Sperrbezirke bleiben bestehen bis frühestens nach zwei bis neun Monaten alle Völker nachgetestet wurden und nur negative Laborbefunde vorliegen.

Die Sporen sind sehr widerstandsfähig und über 30 Jahre infektiös. Sie befallen ausschließlich die Brut der Bienen und töten diese ab. Das typische Krankheitsbild sind eingesunkene oder rissige Brutdeckel, ein lückenhaftes Brutbild und die sogenannte positive Streichholzprobe. Allerdings gibt es in Deutschland zwei Erregertypen, Eric I und II, die diese Symptome unterschiedlich stark hervorrufen. In den betroffenen Gebieten im Landkreis grasiert der Typ II, der aufgrund seiner Aggressivität die Larven bereits vor der Verdeckelung abtötet und damit die typischen veränderten Brutbilder selten zu entdecken sind.

Um diese Bienenkrankheit erfolgreich zu bekämpfen, ist eine gute Zusammenarbeit zwischen den Imkern und dem Veterinäramt notwendig. Alle Völker, die sich im Sperrbezirk befinden, müssen amtlich auf klinische Symptome untersucht werden und es muss eine sogenannte Futterkranzprobe gezogen werden. Sollte sich ein Verdacht oder der Ausbruch der Seuche ergeben, müssen die betroffenen Völker entweder mittels Kunstschwarmverfahrens saniert oder abgetötet werden.

Generell sind Imker verpflichtet, nicht bewohnte Bienenwohnungen bienendicht zu verschließen, denn dies spielt eine große Rolle bei der Verbreitung und Ansteckung.  Gemäß Bienenseuchenverordnung sind alle Imker verpflichtet, ihre Bienenhaltung entsprechend anzuzeigen. Dies kann über ein Formular auf der Homepage des Landkreises Straubing-Bogen erfolgen.

Nur wenn alle Imker an einem Strang ziehen und bisher nicht gemeldete Imker ihrer Anzeigepflicht nachkommen, kann eine Bekämpfung erfolgreich sein. Nachmeldungen werden vom Veterinäramt nicht sanktioniert.

Bei weiteren Fragen zur amerikanischen Faulbrut darf gerne auch der Bienenfachberater von Niederbayern, Stefan Fleischmann, unter 0931/9801-3683 oder unter Stefan.Fleischmann@lwg.bayern.de kontaktiert werden.

 

Foto: Stefan Fleischmann