Konzept der Gleichstellungsbeauftragten

Grundsätzliche Aufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten:

1949 ist der Art. 3 des GG eingeführt worden, indem die Gleichstellung von Frauen und Männern gesetzlich garantiert wurde.

1994 wurde der Abs. 2 dieses Artikels dadurch ergänzt, dass der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördert und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirkt.

Das bayerische Gleichstellungsgesetz konkretisiert die Aufgaben und Funktionen der bayerischen Gleichstellungsbeauftragten, die auf kommunaler Ebene darüber wachen, dass dieser Verfassungsauftrag umgesetzt wird.

Intern wirkt die Gleichstellungsbeauftragte darauf hin, dass Benachteiligungen weiblicher Beschäftigter abgebaut werden und ihnen entsprechend ihrer Qualifikation und Leistung passende berufliche Chancen eröffnet werden.

Extern unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte Frauen bei ihrem Bemühen um gleichberechtigte Teilhabe am Leben.

Ansprechpartnerin:

Name Telefon Telefax Zimmer
Kunze-Venus, Michaela
Gleichstellungsbeauftragte
0151/17973593

Abwesenheitsvertretung: Herr Robert Schwarzlmüller

Übersichten Gleichstellungsstelle

1949 ist der Art. 3 des Grundgesetzes (GG) eingeführt worden, indem die Gleichstellung von Frauen und Männern gesetzlich garantiert wurde. 1994 wurde der Abs. 2 dieses Artikels dadurch ergänzt, dass der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördert und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirkt.

Das bayerische Gleichstellungsgesetz (BayGlG) konkretisiert die Aufgaben und Funktionen der bayerischen Gleichstellungsstellen, die auf kommunaler Ebene darüber wachen, dass dieser Verfassungsauftrag umgesetzt wird. Am 16.07.2025 trat in Bayern eine Novellierung inkraft, die insbesondere eine Ausweitung der Zielgruppe der Gleichstellungsarbeit auf Frauen und Männer gleichermaßen betont und organisatorische Standards und Rahmenbedingungen expliziter festlegt.

Amtsintern wirkt die Gleichstellungsbeauftragte darauf hin, dass Benachteiligungen weiblicher Beschäftigter abgebaut werden und Männern wie Frauen entsprechend ihrer Qualifikation und Leistung passende berufliche Chancen z.B. zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, eröffnet werden. Grundsätzlich sind Gleichstellungsbeauftragte in allen Personalangelegenheiten (z.B. Einstellungen, Höhergruppierungen, Stufenlaufzeiten, Kündigungen, Dienstvereinbarungen usw.) und auf Antrag der Bewerber bei Bewerbungsgesprächen zu beteiligen. Durch die Teilnahme an Konferenzen und Besprechungen bestimmter Gremien ist eine Mitwirkung der Gleichstellungsstelle gesichert. Die Überarbeitung des verpflichtenden Gleichstellungskonzeptes erfolgt in Zusammenarbeit mit der Personalverwaltung.

Des Weiteren informiert die Gleichstellungsstelle durch organisierte Vorträge, Workshops und Ausstellungen (mögliche Themen: Mental Load, Wechseljahre, Rollenmodelle, Antidiskriminierung, sexuelle Belästigung) und unterstützt berufstätige Eltern am schulfreien Buß- und Bettag durch die Durchführung des Kindermitbringtags im Amt.

Die Teilnahme am Girls- und Boys-Day ist für 2027 geplant, wodurch sich der Landkreis als moderner Arbeitgeber präsentieren kann.

Aber auch für die Bevölkerung des Landkreises Straubing-Bogen ist die Gleichstellungsstelle Ansprechpartner. Sie berät zu und informiert über gleichstellungsrelevante Themen, sowie vermittelt bei Problemen und Konflikten (z.B. bei häuslicher Gewalt) an entsprechende Stellen. Grundsätzlich unterstützt sie Frauen und Männer bei ihrem Bemühen um eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben.

Durch intensive Netzwerkarbeit und Kooperationen mit Gremien (z.B. überörtliche Akteure der Gleichstellungsarbeit, Kommunalpolitik), Verbänden (z.B. Caritas), Vereinen (z.B. regionales Frauenunterstützungssystem) werden Synergieeffekte genutzt, um wirtschaftlich und effizient Aktionen zu planen und durchzuführen und sich über aktuelle Themen auszutauschen. Internationale Gedenktage wie der Weltfrauentag (08.03), Männertag (03.11.), Tag gegen Gewalt an Frauen (25.11.) und Equal Pay Day (07.03.) werden aktiv bespielt, um auf Themen aufmerksam zu machen, zu sensibilisieren und somit zur gesamtgesellschaftlichen Wertebildung einen Teil beizutragen.

Die Gleichstellungsstelle unterstützt die werteorientierte Prävention aller Schülerinnen und Schüler des Landkreises Straubing-Bogen und bezuschusst deshalb Angebote und Workshops an Schulen zu wertorientierter Sexualpädagogik und zur Prävention häuslicher Gewalt auf Antrag.

Ob berufliche Weiterentwicklung, private Herausforderung oder finanzielle Absicherung: Für mehr Geschlechter-Gerechtigkeit bietet die Gleichstellungsstelle regelmäßig Sprechstunden für Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Landkreises an. Dort können Fragen gestellt werden zu allen gleichstellungsrelevanten Themen, wie z.B. zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Partnerschaft, Familie oder aber auch häusliche Gewalt, Diskriminierung und sexuelle Belästigung.

Die Sprechstunde findet immer am 3. Dienstag im Monat von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Landratsamt statt. Die Gleichstellungsstelle kann aber jederzeit telefonisch oder per E-Mail kontaktiert werden. Beratungsgespräche sind auch außerhalb der Sprechstunden nach Vereinbarung möglich.