Ehrenamt
Bayerische Ehrenamtskarte –
ein Dankeschön für Ihr ehrenamtliches Engagement!
Die Bayerische Ehrenamtskarte gibt uns die Möglichkeit, diesen ehrenamtlich Tätigen von Herzen DANKE zu sagen!
Aktueller Hinweis:
Für die nächste Übergabeveranstaltung (voraussichtlich im Juni 2023) werden gerne noch alle Anträge auf eine Bayerische Ehrenamtskarte berücksichtigt, die bis Ende April 2023 im Landratsamt eingereicht werden.
Wer erhält eine Bayerische Ehrenamtskarte?
Die blaue Ehrenamtskarte, die drei Jahre gültig ist, erhalten alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die
- sich seit mindestens zwei Jahren freiwillig durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich ehrenamtlich engagieren (ein angemessener Kostenersatz ist zulässig) oder
- Inhaber einer Juleica (Jugendleitercard) sind oder
- aktiv in der Freiwilligen Feuerwehr sind mit abgeschlossener Truppmannausbildung bzw. mit mindestens abgeschlossenem Basis-Modul der Modularen Truppausbildung (MTA) oder
- als Einsatzkräfte im Katastrophenschutz oder im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung tätig sind oder
- als Reservist regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren oder
- einen Freiwilligendienst ableisten in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD).
Die unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte erhalten
- Inhaber des Ehrenzeichens des Bayerischen Ministerpräsidenten,
- Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) erhalten haben (Staatl. Ehrung für mind. 25 Jahre),
- Reservisten, die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren und
- Ehrenamtliche, die seit mindestens 25 Jahren die Voraussetzungen für eine blaue Ehrenamtskarte erfüllen oder mind. 25 Jahre erfüllt haben.
Bitte beachten Sie, dass sowohl für die blaue als auch für die goldene Ehrenamtskarte der Verein/die Organisation die ehrenamtliche Tätigkeit auf dem Antrag bestätigen muss (Ausnahme: Inhaber des Ehrenzeichens des Bayerischen Ministerpräsidenten und Inhaber einer Juleica).
Falls der 1. Vorsitzende Antragsteller ist, muss diese Bestätigung durch den 2. Vorsitzenden oder ein anderes Vorstandsmitglied (Kassier, Schriftführer) erfolgen. Zuständig für die Ausstellung der Ehrenamtskarte ist der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt, in dem bzw. der der Ehrenamtliche seinen Wohnsitz hat. Herr Landrat Josef Laumer übergibt die Ehrenamtskarten zweimal pro Jahr im Rahmen einer kleinen Feierstunde persönlich an verdiente Ehrenamtliche. Bei größeren Gruppen (z.B. von den Freiwilligen Feuerwehren oder den Bereitschaften im Rettungsdienst) wird jeweils eine kleine Abordnung zu diesen Übergabeveranstaltungen eingeladen. Nähere Auskünfte zur Ehrenamtskarte erteilt gerne Frau Gertraud Seifert, Tel. Nr. 09421/973-380, E-Mail: ehrenamt@landkreis-straubing-bogen.de. |
Welche Vorteile bringt die Bayerische Ehrenamtskarte?
Vergünstigungen durch Akzeptanzpartner
Zahlreiche Gemeinden und Unternehmen bieten für Inhaber einer Bayerischen Ehrenamtskarte kleine Vergünstigungen an.
Alle Vergünstigungen der Akzeptanzpartner der Ehrenamtskarte im Landkreis Straubing-Bogen finden Sie zusammengefasst in dieser Partnerliste.
Weitere Akzeptanzpartner in ganz Bayern finden Sie unter www.ehrenamtskarte.bayern.de.
Zusätzlich informiert die kostenlose App „Ehrenamtskarte Bayern“, welche über Google Play Store bzw. Apple App Store geladen werden kann, über alle Vergünstigungen in Bayern.
Hinweis: Android 7.0 wird nicht unterstützt. Bitte verwenden Sie Android 7.1 oder eine jüngere Version.
Erkennen können Sie alle Akzeptanzpartner der Bayerischen Ehrenamtskarte an dem einheitlichen Aufkleber „Wir machen mit!“.
Info-Post EHRENAMT AKTUELL
Sobald sich neue Akzeptanzpartner, attraktive Gewinnspiele oder sonstige aktuelle Informationen rund um das Thema „Ehrenamt“ ergeben, erscheint eine Ausgabe der Info-Post EHRENAMT AKTUELL. Allen Ehrenamtskarten-Inhabern, die uns Ihre E-Mail-Adresse bei der Antragstellung zur Verfügung gestellt haben, wird diese Info-Post automatisch per E-Mail zugestellt. Zusätzlich werden alle Ausgaben auch auf dieser Homepage ganz unten in der Rubrik „Weitere Informationen für Sie“ veröffentlicht.
Falls Sie künftig diese aktuellen Informationen ebenfalls erhalten möchten, senden Sie bitte eine E-Mail mit dem Betreff „Bestellung EHRENAMT AKTUELL“ an ehrenamt@landkreis-straubing-bogen.de. Danke!
Anträge
- FFW Sammelanmeldung (blaue Ehrenamtskarte), Anschreiben
- FFW Sammelanmeldung (blaue Ehrenamtskarte)
- FFW Sammelanmeldung (blaue Ehrenamtskarte) - Folgeantrag, Anschreiben
- FFW Sammelanmeldung (blaue Ehrenamtskarte), Folgeantrag
- FFW Sammelanmeldung (goldene Ehrenamtskarte), Anschreiben
- FFW Sammelanmeldung (goldene Ehrenamtskarte)
- Ausfüllhilfe für Sammelanmeldungen
- Rettungsdienste Sammelanmeldung (blaue Ehrenamtskarte), Anschreiben
- Rettungsdienste Sammelanmeldung (blaue Ehrenamtskarte)
- Rettungsdienste Sammelanmeldung (blaue Ehrenamtskarte) - Folgeantrag, Anschreiben
- Rettungsdienste Sammelanmeldung (blaue Ehrenamtskarte), Folgeantrag
- Rettungsdienste Sammelanmeldung (goldene Ehrenamtskarte), Anschreiben
- Rettungsdienste Sammelanmeldung (goldene Ehrenamtskarte)
- Ausfüllhilfe für Sammelanmeldungen
Weitere Informationen für Sie:
- Ehrenamt Aktuell, Ausgabe 2023/4
- Ehrenamt Aktuell, Ausgabe 2023/3
- Ehrenamt Aktuell, Ausgabe 2023/2
- Ehrenamt Aktuell, Ausgabe 2023/1
- Ehrenamt Aktuell, Ausgabe 2022/7
- Ehrenamt Aktuell, Ausgabe 2022/6
- Ehrenamt Aktuell, Ausgabe 2022/5
- Ehrenamt Aktuell, Ausgabe 2022/4
- Ehrenamt Aktuell, Ausgabe 2022/3
- Ehrenamt Aktuell, Ausgabe 2022/2
- Ehrenamt Aktuell, Ausgabe 2022/1
- Ehrenamt Aktuell, Ausgabe 2020/7
- Ehrenamt Aktuell, Ausgabe 2021/7
- Ehrenamt Aktuell, Ausgabe 2021/6
- Ehrenamt Aktuell, Ausgabe 2021/5
- Ehrenamt Aktuell, Ausgabe 2021/4
- Ehrenamt Aktuell, Ausgabe 2021/3
- Ehrenamt Aktuell, Ausgabe 2021/2
- Ehrenamt Aktuell, Ausgabe 2021/1
- Ehrenamt Aktuell, Ausgabe 2020/8
- Ehrenamt Aktuell, Ausgabe 2020/6
- Ehrenamt Aktuell, Ausgabe 2020/5
- Ehrenamt Aktuell, Ausgabe 2020/4
- Ehrenamt Aktuell, Ausgabe 2020/3
- Ehrenamt Aktuell, Ausgabe 2020/2
- Ehrenamt Aktuell, Ausgabe 2020/1
- Ehrenamt Aktuell, Ausgabe 2019/8
- Ehrenamt Aktuell, Ausgabe 2019/7
- Ehrenamt Aktuell, Ausgabe 2019/6
- Ehrenamt Aktuell, Ausgabe 2019/5
- Ehrenamt Aktuell, Ausgabe 2019/4
- Ehrenamt Aktuell, Ausgabe 2019/3
- Ehrenamt Aktuell, Ausgabe 2019/2
- Ehrenamt Aktuell, Ausgabe 2019/1
- Hilfestellung des Landratsamtes zum Datenschutz
- Muster Nr. 1, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Muster Nr. 1a, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Muster Nr. 2, Mitgliedsantrag mit Zustimmung zum Datenschutz
- Muster Nr. 3, Informationspflicht der Mitglieder
- Muster Nr. 4, Verpflichtungserklärung der Vereinsverantwortlichen
- Muster Nr. 5, Veröffentlichung im Internet
- Praxisratgeber Datenschutz im Verein nach der DS-GVO
- Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) an Vereine
- Musterverzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten bei Vereinen
- Muster einer Datenschutzordnung im Sportverein
- Musterschreiben Auskunftsverlangen gemäß Artikel 15 DSGVO
- Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 DSGVO
- Muster für ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gem. Art. 30 DSGVO
- Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Beachtung der datenschutzrechtlichen Regelungen
- Muster einer Einwilligung in die Datenverarbeitung einschließlich der Veröffentlichung von Personenbildern im Zusammenhang mit dem Eintritt in den Verein
- Muster einer Einwilligungserklärung für die Veröffentlichung von Mitgliederdaten im Internet
- Telefonhotline bei der Datenschutzaufsichtsbehörde für Ehrenamtliche