Förderprogramm Digitalbonus des Freistaates Bayern

Das Förderprogramm "Digitalbonus" des Freistaates Bayern wurde neu aufgelegt. 

Ab dem 8.7.2024, 10:00 können unter dem Link https://www.digitalbonus.bayern/antragstellung/  Anträge gestellt werden.

Mit dem Förderprogramm Digitalbonus will der Freistaat Bayern kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft unterstützen, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten. Der Digitalbonus ermöglicht Unternehmen, ihre Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern. Bis Dezember 2027 können kleine Unternehmen wieder Anträge stellen. Monatlich wird hierfür ein Kontingent freigegeben.
Die Förderinhalte wurden an die neue Zeit angepasst. Neue Techniken stehen im Vordergrund, daher will der Freistaat künftig Robotik und KI verstärkt fördern, anderes musste dafür weichen. Eine Prüfung – Ist mein Vorhaben noch immer förderfähig? – sollte daher vor der Beantragung erfolgen. Genauere Informationen hierzu können dem Link zur Förderprogramm-Seite entnommen werden.  
 
Die wichtigsten Änderungen unter dem Link zu den neuen Richtlinien zum Förderprogramm „Digitalbonus“ kurz zusammengefasst:
Während der gesamten Laufzeit des Förderprogramms (01.07.2024 - 31.12.2027) kann pro Unternehmen je ein Antrag pro Förderbereich (Digitalisierung und IT-Sicherheit) gestellt werden, insgesamt sind also zwei Anträge möglich.
Anträge, die vor dem 01.07.2024 (nach der Richtlinie mit Ablauf zum 30.06.2024) gestellt wurden, schließen eine erneute Antragstellung nicht aus und finden bei der Beschränkung auf zwei Anträge pro Unternehmen keine Anrechnung.
Beim Digitalbonus Standard kann ein Zuschuss von bis zu 7.500 Euro gewährt werden. Beim Digitalbonus Plus (Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt) ist ein Zuschuss von bis zu 30.000 Euro möglich.
Neu ist außerdem, dass IKT-Hardware künftig nicht mehr im Förderbereich 2.1 Digitalisierung gefördert werden kann (Ausnahme: Roboter-Hardware). Bei Maßnahmen der IT-Sicherheit nach dem Förderbereich 2.2 kann IKT-Hardware gefördert werden.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an uns:

Ansprechpartner der Regierung von Niederbayern