Geplante Anpassung bei den Fährgebühren

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Der zuständige Kreisausschuss des Landkreises Straubing-Bogen hat in seiner Sitzung Ende Mai mit überwältigender Mehrheit bei nur einer Gegenstimme eine Anpassung der Fährgebühren für die Donaufähre Posching zwischen Mariaposching (Landkreis Straubing-Bogen) und Stephansposching (Landkreis Deggendorf) beschlossen.

Dies ist die erste geplante Anpassung nach mehr als zwei Jahrzehnten (zuletzt vor 21 Jahren, 2004). Auch bei der Anschaffung der neuen Motorwagenfähre 2019 wurden die Preise trotz der Investition nicht angepasst, obwohl die neue Fähre auch deutlich erhöhten Komfort für die Fahrgäste bietet (mehr Kapazität kann gleichzeitig transportiert werden, die Fahrzeit ist kürzer und auch an Tagen mit Nebel und Wind ist die neue Fähre einsatzfähig). Auch angesichts des jährlichen Defizits (2023 betrug dies für den Landkreis nach Abzug des Zuschusses durch den Freistaat Bayern und des Anteils des Landkreis Deggendorf rund 63.000 Euro) sahen sowohl die Verwaltung wie auch der Kreisausschuss die Zeit gekommen, die Fährgebühren anzupassen, da zudem Preise wie 50 Cent für Fußgänger oder 2 Euro für Autofahrer längst nicht mehr zeitgemäß erscheinen. Bei dem Vorschlag der neuen Preisen hat man sich auch an weiteren Fähren an der Donau (Sandbach bei Vilshofen, Weltenburg bei Kelheim, Obernzell) orientiert und liegt nun im Bereich der dortigen Preise. So würde beispielsweise je nach Kategorie und individuellem Bedarf damit für PKW-Pendler die einfache Überfahrt (gerechnet nach Arbeitstagen pro Jahr) rund 2,30 Euro kosten.

Der Verwaltungsvorschlag fußte auch auf dem dringlichen Wunsch der Kreisräte und Bürgermeister im Landkreis, allgemein die Kosten und Ausgaben des Landkreises im Hinblick auf die Kreisumlage zu überprüfen. Diesem Wunsch aller Bürgermeister wurde damit ebenfalls Rechnung getragen.

Eigentlich wäre die Anpassung der Fährgebühren ab 01.07.2025 angedacht gewesen. Der Kreisausschuss des Landkreises Deggendorf befasst sich aber erst am 07.07. mit der Thematik. Deshalb bleiben die bisherigen Fährpreise zunächst einmal auch ab dem 01.07.2025 noch gültig. Über den Zeitpunkt und die genauen Preise nach der Anpassung wird nach einer entsprechenden Entscheidung des Landkreises Deggendorf dann noch einmal gesondert informiert.