Gesundheitszeugnis auch online möglich
Wer im gewerblichen Umfeld mit Lebensmitteln arbeitet, benötigt nach § 43 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes eine Belehrung (auch Infektionsschutzbelehrung, Hygienebelehrung oder Lebensmittelbelehrung genannt). Das Gesundheitsamt Straubing-Bogen ist eine von 64 Behörden in Bayern, die diese Infektionsschutzbelehrung dank einer EU-Förderung (NextGenerationEU) online durchführen. Aktuell ist die Belehrung auch in elf verschiedenen Sprachen verfügbar.
„Das macht es für Bürgerinnen und Bürger einfacher, denn sie können damit jederzeit, die Belehrung erhalten“, sagt Dr. Thomas Lang, Leiter des Gesundheitsamtes zu diesem im Vorjahr eingeführten Service. Hierzu sind mehrere kurze Filme anzusehen und Fragen dazu zu beantworten. Bereits auf der Startseite der Landkreis-Homepage ist eine entsprechende Kachel „Lebensmittelbelehrung online“ verlinkt. Am Ende erhält man dann die Bescheinigung über die Teilnahme (auch Gesundheitszeugnis genannt). Eine Präsenz ist damit nicht mehr notwendig. Voraussetzung ist ein Bund-ID-Konto wegen der notwendigen Sicherstellung der Identität und die Nutzung eines Zahlungsverfahrens (PayPal oder Kreditkarte). Wer darüber nicht verfügt, kann dies weiterhin in Präsenz bei einer vom Gesundheitsamt beauftragten Arztpraxis durchführen. In beiden Fällen ist die Belehrung kostenpflichtig.
Schülerinnen und Schüler, welche zum Beispiel im Rahmen eines Praktikums gewerblich mit Lebensmitteln umgehen, können beim Gesundheitsamt eine kostenlose Online-Belehrung erhalten. Hierzu muss sich der Klassleiter ans Gesundheitsamt wenden. Informationen dazu sind auf der Homepage des Landkreises ersichtlich.
Ehrenamtlich tägige Personen, zum Beispiel Helfer bei einem Vereinsfest, benötigen keine formale Belehrung durch Gesundheitsamt oder Arzt. Bei diesen Helfern ist es ausreichend, wenn sie von Seiten des Vereins aufgeklärt werden. Entsprechendes Informationsmaterial in mehreren Sprachen ist ebenfalls auf der Homepage verlinkt.