Information zur Reform des Bayerischen Jagdgesetzes 2026
Die Kreisverwaltungsbehörden haben mittlerweile Informationen zur Reform des Bayerischen Jagdgesetzes 2026 erhalten.
Die bisherige dreijährige Abschussplanung für Rehwild kann – in grünen wie in roten Revieren – beibehalten werden. Niemand wird in die Abschussplanfreiheit gezwungen und es besteht zu jedem Jagdjahr die Möglichkeit, aus der Abschussplanung auszusteigen oder in den behördlichen Abschussplan zurückzukehren.
Wenn sich aber die Grundbesitzer/Jagdgenossen für die Abschussplanfreiheit entscheiden, besteht sowohl in grünen als auch in roten Revieren die Möglichkeit, Rehwild ohne Abschussplan zu bejagen. Ausschlaggebend ist also nicht die Verbissbelastung der Hegegemeinschaft, sondern des jeweiligen Reviers im Rahmen der ergänzenden Revierweise Aussage.
Weitere Informationen erfolgen, wenn absehbar ist, wann die Änderungen des Bayerischen Jagdgesetzes in Kraft treffen. Auch dann gibt es erst konkrete Details zum Anzeigeverfahren. Die untere Jagdbehörde bittet deshalb, bis dahin von Anfragen abzusehen. Auch dann werden die Hegegemeinschaftsleiter wieder von der unteren Jagdbehörde kontaktiert.
Bis dahin können sich Jagdgenossenschaften bereits auf eine Abschussplanfreiheit im nächsten Jagdjahr vorbereiten. Dazu können folgende Dinge veranlasst werden:
- Bei der nächsten Jagdgenossenschaftsversammlung kann bereits über eine Abschussplanfreiheit beim Rehwild beraten (Empfehlung: unter Einbindung Revierpächter) und ein Beschluss darüber gefasst werden.
- Es kann bereits jetzt ein Waldbegang unter Beteiligung der Jagdgenossen und des Revierpächters durchgeführt werden.
- In Dialog mit dem Revierpächter treten: Wie soll künftig über das erlegte Rehwild informiert werden? Welche Vereinbarungen soll – sofern es sich um ein rotes Revier handelt oder keine revierweise Aussage vorliegt – das Jagdkonzept beinhalten?
Ein ausführliches Infoblatt des zuständigen Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie findet sich auch auf der Homepage des Landkreises unter dem Reiter Bürgerservice – Formulare und Merkblätter – Jagdrecht.