Kastration von Katzen ist Tierschutz
Auch in der Stadt Straubing und im Landkreis Straubing Bogen gibt es in regional sehr unterschiedlicher Ausprägung Kolonien freilebender (verwilderter) Katzen.
Vor allem aufgrund der Tatsache, dass unkastrierte Katzen viele Nachkommen zeugen, kommt es in diesem Zusammenhang immer wieder zu Tierschutzproblemen. Verwilderte Katzen leben häufig unter äußerst schlechten Bedingungen, sorgen aber ihrerseits wieder für Nachwuchs. Viele dieser Kätzchen werden oft schon krank geboren und leiden unter Mangelernährung, Parasitenbefall und Infektionen.
Gerade für Tierheime und andere Tierschutzorganisationen, die solche Katzen aufnehmen und pflegen und teilweise auch Fang- und Kastrationsaktionen bei freilebenden Katzen durchführen, bedeuten derartige Fälle enorme Belastungen in vielerlei Hinsicht.
Da auch unkastrierte so genannte „Freigängerkatzen“ (Katzen mit unkontrolliertem freien Auslauf) dazu beitragen können, dass sich Kolonien verwildeter Katzen aufrechterhalten oder sogar anwachsen, gehört zu einer verantwortungsbewussten Katzenhaltung unbedingt die Kastration zumindest der Katzen, die Auslauf ins Freie erhalten.
Hierbei handelt es sich um einen komplikationsarmen Routineeingriff, der bei Kätzinnen und Katern in der Regel vor Eintritt der Geschlechtsreife in einer Tierarztpraxis durchgeführt wird. Und neben der Vermeidung von Katzennachwuchs bringt eine Kastration einige weitere wichtige Vorteile: Unter anderem ist die Lebenserwartung einer kastrierten Katze deutlich höher als die eines nicht kastrierten „Stubentigers“ und das „Markierverhalten“ von Kätzinnen und Katern wird unterbunden.
Aus den genannten Gründen appellieren das Amt für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Stadt Straubing und das Veterinäramt am Landratsamt Straubing-Bogen an die Katzenhalterinnen und Katzenhalter in Stadt und Landkreis, ihre „Freigänger“ kastrieren zu lassen.
Außerdem hat der Tierschutzverein Straubing und Umgebung e.V. unter 0151/18529840 ein Infotelefon zu der Thematik „verwilderte Katzen“ eingerichtet und auf der Homepage des Tierschutzvereins (https://www.tierheim-straubing.de/unterstuetzung-bei-kastration-von-hofkatzen) können Populationen verwilderter Katzen gemeldet und um Unterstützung bei Kastrationsaktionen angefragt werden.
Hinsichtlich der Situation freilebender Katzen in Stadt und Landkreis sind die jeweils zuständigen Veterinärämter in engem Austausch mit den Tierschutzvereinen und – organisationen in der Region, um die Lage im Blick behalten und bewerten zu können. Unter gewissen Voraussetzungen ist im Bedarfsfall für bestimmte Gebiete der Erlass von Verordnungen zum Schutz freilebender Katzen auf Grundlage des Tierschutzgesetzes möglich. Diese können beispielswiese eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht sowie eine Kastrationspflicht für sog. „Freigängerkatzen“ beinhalten.