Rechtzeitig an den Führerschein-Pflichtumtausch denken
Wer einen Kartenführerschein in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt bekommen hat, hat nun noch bis zum 19. Januar 2027 Zeit, diesen im Rahmen des Pflichtumtausches entsprechend umzutauschen.
Die Fahrerlaubnisbehörde empfiehlt jedoch, nicht bis zum Herbst oder Winter kurz vor Fristende mit dem Umtausch zu warten, da sich dann aufgrund der letztjährigen Erfahrungen Bearbeitungszeiten von bis zu 9 Wochen aufgrund des erhöhten Zulaufs ergeben. Deshalb wird gebeten, sich bereits frühzeitig um den Umtausch zu kümmern.
Und so geht’s: Sie rufen unter 09421/973-0 an und bekommen nach einem kurzen Datenabgleich und Klärung möglicher offener Fragen einen Antrag sowie eine Bescheinigung, die bestätigt, dass Ihr Führerschein aufgrund des Pflichtumtausches bei der Fahrerlaubnisbehörde vorliegt, zugesandt. Diese Bestätigung ist 3 Monate gültig.
Der Antrag muss ausgefüllt und unterschrieben und mit folgenden zusätzlichen Dokumenten zur Behörde geschickt oder beim Bürgerservice abgegeben werden:
- Ausweisdokument in Kopie
- Alter Führerschein im Original
- Aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als 2 Jahre)
Sobald die Dokumente vollständig vorliegen, wird Ihr Antrag bearbeitet und der neue Führerschein bestellt. Sie erhalten nach der Bearbeitung eine Kostenrechnung. Mit der Kostenrechnung wird auch der befristete alte Führerschein als Erinnerungsstück versandt. Der neue Führerschein wird Ihnen dann direkt von der Bundesdruckerei aus zugesandt. Die Kosten für den gesamten Antrag liegen bei 33 Euro.
Sollten Sie die bisherigen Fristen versäumt haben, können Sie ihren Alt-Führerschein jederzeit noch umtauschen. Dies gilt sowohl für Papierführerscheine, die bis 31.12.1998 ausgestellt worden sind, als auch für die Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 beim Kartenführerschein. Auch all jene, die in den Folgejahren erst mit dem Umtausch an der Reihe sind, können diesen jederzeit umtauschen. Wichtig: Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, haben unabhängig von Ausstellungsjahr und Art (egal ob Papier- oder Kartenführerschein) bis zum Jahr 2033 Zeit für den Pflichtumtausch.
Bei weiteren Fragen steht der Bürgerservice am Landratsamt unter 09421/973-0 gerne zur Verfügung.